Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 37 (1892-1893)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Beiträge zur rabbinischen Sprach- und Alterthumskunde
- Date
- 1893-01-01
- Page
- Seite 361 (sequence 6)
- Language
- German
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Zur labbinisehen Sprachu. Altertl1mnskun.de. 361 Die Tosefta Nasir c. 4 genannte ״Mirjam die Palmyrenerin, מרים התלמולית muss eine Yornehme und bekannte Frau gewesen sein, sonst wäre der von ihr berichtete Fall allgemein ohne Namensnennung vorgetragen worden. Sie hatte ein Nasiräergel üb de abgelegt, in dessen Ausführung sie durch die Berührung mit der Leiche ihrer Tochter unterbrochen wurde. Die Babbinen gaben ihr Yerhaltungsmassregeln, sie war also eine Jüdin, wie ja auch Zenobia nach der Annahme älterer und neuerer Historiker sich zum Judenthum. bekannt haben soll. IY. In den Halachoth gedoloth, hilchoth Eduth, ed. Warschau, f. 228a. wird dem Richterspruche nach biblischem und rabbiirischem Rechte, nach dessen Fällung die Parteien einen von ihnen früher acceptierten Zeugen nicht mehr perhorrescieren können, der für die Parteien nicht rechtsverbindliche Spruch der Richter rach dem Volksrechte (דינא למניסתא ולנלזומאי) gegenübergestellt: ודווקא דדייני דיבא דאורייתא ודרבנן אבל דינא דמגיסתא ר ד נ ה ו ו מ א י ולא כלום, In den Hai. ged., ed. Hildesh., 475: אבל למגלתא להממין או דמסיק על דעתיה ולא כלום הוא• Der Herausgeber erklärt דהטמין überhaupt nicht und macht zu der 474 in den Anmerkungen angeführten La. דלנוומאי ein Fragezeichen. Das erstgenannte Recht דיכא למגי פלא kommt auch B. kamma 114a, und daselbst auch עכ״ום לדייני ב גיד! י, ferner in der Form דינא דמני ו ותא, b. mezia 30 b, vor (Var. מגוותאי נושתא ,מגוסתא»), in den Tescliubotli ha-Geonim, ed. Harkavy, No. 214: מנאייוגאן, dessen Bedeutung Harkavy nicht anzugeben vermag. Auch גיתי scheint mit מניסתא zusammenzuhängen, da die Yar: 'מלתי יבגלתי ,בגותי hei Rabb., Dikd. Sof., verzeichnet werden. ליבא למגיסתא ist noch dunkel, die Erklärungen Mussafta’s, Levy’s und KohuPs sind nicht he~ friedigend. כהזומאי wird im Aruch nicht angeführt und fehlt in allen späteren Lexicis. N. Brüll’s Erklärungsversuch, Jahrb. IX, 126, 131, ist unzutreffend. Die Halachoth Pesukoth, ed. Schlossberg, 51, bieten die La דהנימין, was wie pfctDiTl in der ed. Hild. in ל ה נ 1 מ י ן zu einendiren ist. הנומן ist das syr. הנומן pers. anguman, Coetus, eonventus, congregatio(Lagarde, Abh.,40.) דינא דהנומני ist also das in den Volks Versammlungen zur An- Wendung kommende, etwa das B. kamma 58h und B. bathr. 173 b erwähnte persische Recht ילינא לפלטאי gegenüber dem bei den Gerichtshöfen geltendem Rechte. Aehniich werden Gittin 11 a ככופיאתה לארמאי Yolksversammlungen der Aramäer, nach 24 Monatsschrift.?,7. Jahrgang,