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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 3 · p. Seite 109

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 3
Article
Das Sikarikon-Gesetz
Date
1892-01-01
Page
Seite 109 (sequence 5)
Language
German
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Das Sikarikon-Gesetz. 109 etwas Vergangenem, sondern wie Y0n einem noch wirksamen Gesetz! Es scheint also, dass beim Erlass der zweiten Yer- Ordnung die erste noch in Kraft und Geltung war. Und das ist ja auch gut denkbar, da diese beiden Verordnungen einander nicht widersprechen und die eine die andere nicht ausschliesst. Eie erste Verordnung hebt das Revindicationsrecht allerdings auf, aber doch nur für einen bestimmten und vorübergehenden Ausnahmefall in Judäa mit Bezug auf die vor und in einem Kriege Getödteten, während sie das Revindicationsrecht im Allgemeinen unberührt lässt. Die zweite Verordnung modifizirt dieses Recht im Allgemeinen, ohne deshalb die früher verordnet© Ausnahme für Judäa ausser Kraft zu setzen. Beide Verordnungen sind also nach unserer Meinung nicht lange nach dem Kriege erfolgt, auf welchen die Quellen hinweisen; die erste kurz nach demselben und die zweite nicht viel später. Welcher Krieg kann aber als die bewegende Ursache dieser Verordnungen angesehen werden? An den ersten Römerkrieg unter Titus ist nicht zu denken, da es sich ja bei den Sikarikern nicht um Güterconfiskationen handelte, welche in grossem Maassstahe als Recht der Eroberung ansgeführt wurden. Schon die Unform des Wortes ״sicaricona weist auf eine spätere Zeit hin.1) Ebensowenig ist an den grossen hadrianisehen Krieg, welcher mit der Eroberung Bethars endigte, zu denken, weil dann die Rückwirkung der Verordnung auf die Sikariker vor dem Kriege (לפני המלחמה) nicht zu erklären wäre. War doch die erste Regierungszeit Hadrians bis zum Aufstande des Bar-Kochba für die Juden eine Zeit des Aufschwungs und glücklicher Hoffnungen. Es bleibt uns also kein anderer Ausweg, als dass wir die historische Situation für unsere Verordnungen in der Zeit nach dem Untergange Bethars suchen. Dazu besitzen wir auch das ausdrückliche Zeugniss der Boraita im Jeruschalmi.2) Das war eine Zeit steter Verfolgung und unaufhörlicher Gewalttaten und Quälereien gegen die Juden als eine t) Gegen diese Behauptung Graetzens und deren notwendige!Folge, dass die erste Verordnung von E. Jochanan b. Sakkai ausgegangen sei — an R. Simon b. Gamliel I ist nicht zu denken, weil dieser nach dem Kriege nicht mehr gelebt, hat — spricht, dass unter den aufgeführten Verordnungen des R. Jochanan b. Sakkai eine so wichtige sicherlich nicht gefehlt hätte. S. Rösch-hoschana 29 b ff. u. a. 0. 2) s. oben 8. 3 M 4 בראשוגה גורו שמד על יהודה. Bekanntlich versteht man unter שמד zumeist die hadrianische Religionsverfolgung. Diese ist also flach Jer. den sikarikischen Gewalttaten voraus gegangen.

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