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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 86

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 2
Article
Das Testament Mardochai Meysels
Date
1892-01-01
Page
Seite 86 (sequence 5)
Language
German
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86 Das Testament Mardochai Meysels. Steckler v. Minstein, Sr. k. k. Majestät subst. Eisens und Registrator bei der böhmischen Kammer, zuerkannt, und dieser in den Besitz derselben eingeführt. Damit war der Process aber noch lange nicht beendet, denn die Bestätigung dieses Magistratsurtheils erfolgte erst am 19. November 1691, nachdem inzwischen am 21. Juni 1689 der gesamte Realnachlass des M. Meisei sammt der Meiselschule mit der ganzen Judenstadt ein Raub der Flammen geworden war. In den Jahren 1697 und 1699 finden wir die letzten Nachrichten über Ausgleiche der Gemeinde mit Meisel’schen Erben. Dieser Process giebt ein trauriges Bild von der damaligen Justiz, aber auch von den Yerkältnissen in der Gemeinde; und, wenn es auf dem Grabsteine Meiseis, wie oben citirt wurde, heisst, dass es in seinen Tagen keinen Riss und kein Klagegeschrei in unseren Gassen gab, so brachte der Streit um seinen Nachlass fast durch ein volles Jahrhundert Thränen und Unglück genug in die Gassen der Judenstadt. Nach dem vorstehend Berichteten war, nach Wiederaufnähme der EiscalanSprüche, in den Acten auf den bisherigen Processgang zurückgegangen worden, und bei diesem Anlasse erfahren wir aus den Acten die seiner Zeit stattgehabte Streichung der Meiselschen Privilegien. Hierbei wurde auch das Meisel’sche Testament gerichtlich präsentirt und auf seine Echtheit geprüft und das in hebräischer Sprache abgefasste Instrument (Mai bis Juli 1674) amtlich übersetzt. Das über diese Amtshandlung aufgenommene Protokoll ist im Stadtbuche Sign. XII, 53, 1098, Folio 263 vo. u. ff. enthalten. Der Text desselben sowie der Uebersetzuüg des Testamentes selbst wird von uns zum Schlüsse dieser Arbeit wortgetreu wiedergegeben. Da die jüdische Gemeinde an dem Ausgange des Processes betheiligt erschien, so kann es uns nicht Wunder nehmen, dass zur Uebersetzung nicht amtliche Personen der Judengemeinde herangezogen, sondern nach Prag eingewanderte Wiener Juden,

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