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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1892-01-01 · Heft 2 · p. Seite 85

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
37 (1892-1893)
Issue
Heft 2
Article
Das Testament Mardochai Meysels
Date
1892-01-01
Page
Seite 85 (sequence 4)
Language
German
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Das Testament Mardoehai Meyseis. 85 vornehmen musste, geschah dies in einer schimpflichen Art, die Meiseisynagoge wurde gesperrt, die Tochter Meisel’s in ihrer Ernährung gehemmt, die Erben wurden in ihren Wohnungen bedroht. Die Synagoge wurde zwar bald wieder eröffnet, aber als sich die ärgerlichen Scenen und Gewalttätigkeiten widerholten und das Gebäude selbst von den Excedenten übel zugerichtet wurde, musste sie wegen Baugebrechen abermals gesperrt werden. Die Beerdigungs ־ Brüderschaft liess sich bedauerlicher Weise zu einem ihren heiligen Zwecken .zuwiderlaufenden Vorgehen hinreissen, sie machte auch bei der Beerdigung eines anderen verstorbenen Erben, Ephraim Meisel, übertriebene Gebühren geltend und zwang die pecuniär herabgekommenen Hinterbliebenen zu deren Bezahlung. Während nun der Eiscalprocess mit den gegen die Judengemeinde siegreichen Meisel* sehen Erben seinen langsamen Weg ging, waren diese derart verarmt, dass ihnen namhafte Beträge aus den Depositengeldern zur Begleichung ihrer drückendsten Schulden, zur Deckung der Gerichtssporteln und zur Berichtigung mehrerer fälliger Grundzinsen, ״Glöckner- und Kirchengelder“? ausgefolgt werden mussten. Im Jahre 1679 mussten die Judenältesten die Reinigung und Wiederherstellung des Meiseibades aus den früher unrechtmassig bezogenen Zinsen und Genüssen besorgen. Nachdem endlich der Bechtsspruch im Fiscalprocesse gefällt und der gesamte Nachlass mit Ausnahme der zwei Meisel’sehen Häuser dein Eisens zugesprochen worden war, wurde 1684 (18. September) die Meiseisynagoge, das Meiselbad und der sonstige Nachlass, mit Ausnahme der beiden Häuser, dem Eiscus adjustirt, weil Markus Meisel (der Jüngere) diesen Nachlass ohne gesetzliche Rechtsmittel benützt habe. Aber auch diese zwei Häuser wurden als Entschädigung für die aus den Depositengeldern an die Erben ausgefolgten 1795 Fl. und die lange Benutzung der Meiseisynagoge durch Magistratsurtheil vom 10. Juli 1687 dem Johann Jgnaz

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