Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 9
- Article
- Abfassungszeit und Bedeutung des Buches Baruch
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 396 (sequence 12)
- Language
- German
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398 Abfassungszeit und Bedeutung des Buches Baruch. ser Spott weist doch wohl auf die römische Sitte, auf Römer. Eben so scheint der Ausdruck: sie meistern die wilde» Thiere der Erde, auf die römischen Thierkämpfe anzuspielen; der Schluß: die da Schätze vou Silber und Gold ansammeln, weist erst recht auf Rom und ihre Geldwuth. Ferner wird eine volkreiche Stadt, welche sich über Jerusalems Fall gefreut und ihre Söhne in sich eingenommen hat, mit Untergang bedroht (4, 3 l f.): ״Elend den Städten, denen deine Kinder dienstbar wurden, elend i der Stadt), welche deine Söhire eingenommen hat (ßziialu rj deßx/itvr! 10׳v$ vtovg ffov). So wie sie sich über deinen Fall gefreut hat, so wird sie über ihre eigene Verwüstung betrübt werden. Und ich werde von ihr das Frohlocken des Volksreichthums abthun" (71£Q1eÄ<x> avvijg td ayaXkiafxa trjg noXvo%Uag). Da Babel unter dieser Stadt nicht verstanden sein kann, welche die Exulauten aus Jerusalem eingenommen hat (wie gesagt: schrieb der Verfasser in der Nachmakkabäerzeit, als es kein Babel mehr gegeben hat) so kann das Unheil nur über das Babel der Siebenhügel, über Rom verkündet sein. Rom muß also die Söhne Jerusalems als Verbannte in ihre Mitte ein« genommen haben, und zwar zur Zeit, als der Tempel no ch b est and. Alle diese Momente, die Andeutungen und Anspielungen, finden ihre Erklärung, wenn man zum Hintergründe die E r oberung Jerusalems durch Pom pejus annimint. Pompejus führte außer den! besiegten König Aristobnl II und seinen Kindern viele Judäer als Gefangene nach Rom, welche von ihren bereits früher daselbst angesiedelten Religionsgenossen los. gekauft wurden, und als lidertioi Freiheit und eine Art Bürgerrecht erhielten 1). Auf diese Zeit und dieses Verhältniß paßt 1) Philo legatio ad Cajum § 23 Mangel) II. 568.