Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Über den Begriff von tavera
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 366 (sequence 5)
- Language
- German
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366 Ueber den Begriff von תברא. Eine halachisch-kritische Studie. Blick ergiebt, enthält die Mischna drei Beispiele entsprechend den drei Kategorien von Beschädigung (pp שן רגל) und eS gilt nur für den Fall NIM 12 הכנים שלא die Bestimmung: כל מקום שיש רשות לניזק ולא למזיק חייב ככל, למזיק ולא לגויק פטור מן הכל, je nachdem der Besitzer des Hofraumes Schaden erlitten oder sein Gegner, während im Falle von הכנים ברשזח die Frage entsteht, welche Bestimmungen für חצר השו״ת gelten. Angenommen nun, daß hier Anspruch auf Schadenersatz erhoben werden kann, wie aus den Worten ואם הכנים ברשות כיה חייב hervorgeht, ergiebt sich der Widerspruch, warum denn nicht auch der קרר zum Schadenersatz verpflichtet sei gegenüber dem פעל החצר, wenn dieser Schaden erlitten. Dieser Voraussetzung nun tritt Raba entgegen mit der Bemerkung, daß für den Fall von.ברשות nicht die Bestim» mungen von חצר השותפים zur Geltung kommen, sondern es komme hier ein ganz anderes Moment in Betracht, soweit es sich um die Verpflichtung des כקל החצר gegenüber dem קרר handelt, denn jener habe geradezu die Obhut des fremden Eigenthümecs auf sich genommen, sei gleichsam als שומר anzusehen und müsse nicht bloß für den Schaden aufkommen, als dessen indirecter Nr- Heber er angesehen werden kann (כחמתו>, sondern auch für jeden andern Schaden (ו ואפילו נשכרו כרוח. Ist das der Gedankengang, welcher der Auseinandersetzung in unserer Gemara zu Grunde liegt, so scheint es überhaupt fraglich, ob man sich im Gegensatze zu רבנן, von welchen Naba spricht, Rabbi zu denken hat oder einen andern Mischnalehrer. Vielleicht wurde die Meinnngsverschiedenheit zwischen Rabbi und seinen Gegnern ursprünglich auf eine Differenz in Bezug auf חצר השות׳ zurückgeführt, und wurde darin der Grund ihrer abweichenden Ansichten gefunden, nicht aber darin, daß hier die Form, unter welcher der כקל החצר dem קרר die Erlaubniß gab zur Benutzung des