Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension] / R.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 231 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829626-2829632--24173-2876832- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
SÄecenfione«, 281׳ gar nicht an die Juden in Speier, aber dev Bischofder ihnen schon vorher außerordentlich wohl wollte, bittet für sie und ,bittet dabei ein wenig für, sich,׳ was ist, natürlicher?.!-Höniger,,!der -die׳- Speier'sche Urkunde nicht gerade für gefälscht, aber doch;für vielfach! interpolirt hält, sagt ״diese Interpolationen, durch welche sie sich: vomWormser Privileg unterscheide, seien entstanden nach Maßgäbe der weiter entwickelten Zustände." Aber gerade die weitere Entwickelung der jüdischen Verhältnisse im deutschen Reiche führte dazu, die Juden unmittelbar unter kaiserliche Gewalt zu stellen, so daß, was unter Heinrich IV. nun und nimmermehr als ein Eingriff in die kaiserlichen Rechte seitens des Bischofs gelten konnte, unter Friedrich II. sehr wyl dieser Deutung ausgesetzt war. Höniger nimmt an, daß schon Hei nrich IVden Standpunkt sehr entschieden vertreten hat, di e Juden und.ihr Besitz gehören ihm. Stobbe. weist dies zurück und erklärt, diese Rechtsanschauung habe sich nicht vor der Zeit Friedrich II. vollkommen ausgebildet. Der Satz cum ad cameram nostram attineant, der in der Wormser Urkunde vorkämmt, scheint, da wir eben nur eine Abschuft aus späterer Zeit besitzen, in welcher die Juden allgemein als kaiserliche Kammerknechte galten, ein Zusatz des Schreibers aus der Rechtsanschauung seines Zeitalters heraus. Das Wormser wie das Speier'sche Privileg soll nach Stobbe nur einigen Juden zu Gute gekommen sein,; wer diese! Schrift« stücke unbefangen liest, wo stets von Judaeus und Judaei im Allgemeinen die-Rede, ,wird sich schwerlich dieser Ansicht anschließen, jedenfalls!müßten sie dann zu Gunsten einer allgemeinen Ten» denz umgearbeitet worden sein. Die Arbeit Stobbe's ist, wenn sie auch hin .und wieder den Widerspruch erweckt, eine sehr gediegene, aus der reichsten Kenntniß des Stoffes und aus: der sichersten Beherrschung desselben entstanden, und es ist nur zu w ünschen, dem gelehrten Forscher öfters auf einen! Gebiete zu