Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension] / R.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 227 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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SHecenfioneii. 227 daß ״sie uns einen Einblick in die rechtliche Stellung zur Zeit des fränkischen Reiches gewähren," so ist dies wohl ein Gingeständniß, daß nach seiner Ansicht die Wohlthat dieser Privilegien sich nicht auf die wenigen namhaft gemachten beschränkt hat, sondern daß sie gleichsam als Beispiele galten wie Ludwig die Juden behandelt wissen wo l lt e. ' ׳>;i Hätte es sich wirklich nur um ein Paar exceptionelle Fälle gehandelt, hätte nicht dis Regel gegolten, was dem einen Juden recht ist, ist dem Andern billig, so lohnte es sich nicht der Mühe, von diesen Privilegien ausführlich zn reden. Von diesem Ge« sichtspunkte sind überhaupt alle, einzelnen Juden im Mittelalter gewährten Gerechtsame, wenn nicht ganz besondere Verhältniffe vorliegen, zu betrachten. Wenn auch die namentlich Erwähnten wohl besonders begünstigt wurden, so sind sie doch gewissermaßen nur paradigmatisch und erläutern in dem einen Fall die allgemeinen Anschauungen der betreffenden Obrigkeit. War es ja auch in unserer Zeit kaum anders. Wenn in einem Lande einem oder einigen Juden das volle Bürgerrecht ertheilt wurde, so waren die Andern nicht weit entfernt von der Erlangung des gleichen Rechtes. Nur, wenn wir dies erwägen» können wir dem Wortlaut der Urkunden gerecht werden, welcher von einigen Juden redet, und doch daraus allgemeine Schlußfolgerungen auf die Rechtsverhältniffe der Juden überhaupt uns gestatten. Stobbe betrachtet, obgleich er im Allgemeinen Zweifeln in Bezug auf die Echtheit der Judenprivilegien keineswegs unzugünglr^h ist, die Erlaffe Ludwigs des Frommen als zweifellos echt und er sieht in den Worten Agobard's, der diese Urkunden als Fälschungen hinstellt, nur eine stilistische Wendung, um das Unerhörte und schier Unglaubliche solcher Gunstbeweise eines christlichen Königs gegen Juden recht deutlich hervorzuheben.