Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 5
- Article
- [Rezension] / R.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 226 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- spine
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226 Recensionen. hat nicht den Muth sich zu ihr zu bekennen und es klingt überschlau, wenn er sagt: ״nach dem Namen ist mir wenigstens zu fragen noch nicht eingefallen." Diese Briefe sind an sich werthtos; sie hätten ljöd}fte113 den Zweck haben können, selbst dem verblendestell Bewunderer Fr.'s die Augen zu öffnen; diesen Zweck haben sie bei dem Herausgeber, Herrn Prof. Geiger, nicht erreicht. Wer die Augen absichtlich schließt, fann Talmi für Gold halten, auch nachdem es tätigst schwarz geworden ist. Eine angenehmere Lektüre als diese Briese, die nur aufs Neue das Bedauern wecken, daß eil! solcher Schwachkops einmal eine führende Persönlichkeit unter uns gewesen ist, bietet der Aufsatz Stobbe' s , der noch einmal die Judenprivilegien Heinrich IV. für Speier uub Worms einer eingehenden Besprechung unterwirft. Das Wesentlichste dieser Untersuchullg ist eine Zurückweisung jener Hypothese, die Breslau betreffs des Ursprungs der Urfuube von Speier ausgestellt hat, und deren Hohlheit er mit dem Schmucke allerhand literarischen Beiwerks zu verdecken bemüht gewesen ist. Diese Urkunde führte Breslau zurück auf eine Vorlage, die in Italien zur karolingischen Zeit entstanden sein soll׳ Wir haben schon in einem früheren Hefte unser Urtheil über Vreslau's Aussatz dahin zusammengefaßt, daß er nicht ohne in׳ tereffante omeute sei, aber ganz ohne wiffenschaftlichen Ertrag, und daß Br. absolut Nichts vorbringt, un! [eilte Hypothese zu begründen. Auch Stobbe vetwirst dieselbe auf's Entschiedenste, wenn er auch sein abfälliges Urtheil mit einigen höflichen Worteu verbrämt und mildert. Stobbe nimmt, wie er dies schon in seinem mehr als zwei Tecenien alten Werken ״die Juden in Deutschland während des Mittelalters" gethan hat, die Juden- Privilegien Ludwig des Frommen zum Ausgangspunkt für die spätere Entwickelung. Er nimmt an, daß diese Privilegien nur für einzelne Juden ertheill worden sind, aber wenn er behauptet,