Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension] / R.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 138 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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138 Skervfiori. im Einzelnen aus; daraus widerlegen sich manche Schlußfolge« rungen Hönigers aufs Einfachste; Höniger fand z. B. das Wormser Aktenstück viel liberaler für den Handelsverkehr der Juden als der Speierschs. Die Concipienten der Speierschen Urkunde haben aber, ohne sich viel dabei zu denken, eine alte Formel abgeschrieben. Fast entscheidend für die Ansicht Bceslau's über den Ur» sprung der Speierschen Urkunde ist, daß «ine Münzsorte mancosi in derselben vorkommt; diese nach Soetbeer byzantinischen Münzen cirkulirten nur in Italien. Dies selbst zugegeben, so war Heinrich IV. und seine Kanzlei so gut, ja noch bester an italienische Verhältnisse gewöhnt wie an deutsche, und wenn der Sekretair eine ihm geläufige italienische Münzbezeichnung auf« nimmt, so ist dem keine besondere Wichtigkeit beizulegen; Breslau giebt selbst zu, daß ein in Pavia für Deutsche verfaßtes Diplom diesen Münznamen enthält; aber ob nun der an ita> lienische Verhältnisse gewöhnte Schreiber in Pavia oder in Speier schreibt, ist doch wohl gleichgültig. Breslau jedoch folgert daraus, daß die Vorlage für die Privilegien Heinrich IV. aus Italien stammt, und zwar aus einer Vorurkunde, die in Italien und in der karolingischen Zeit ausgestellt worden ist. Denn daß diese Vorurkunde aus den alten Zeiten datirt, gehe ja daraus hervor, weil eine Rechtsformel, ״die im elften Jahrhundert kaum mehr verstanden wurde, im Speierschen Privileg erwähnt werde." Kann Breslau die Existenz eines solchen Schutzbriefes auch nur wahrscheinlich machen? Er bringt absolut Nichts vor, um diese Hypothese zu stützen. Er erzählt noch einmal die schöne und rührende Geschichte, wie ein KalonymuS Otto dem zweiten das Leben gerettet hat; aber die Karolinger haben doch nicht der Familie KalonymuS einen Schutzbrief ausgestellt, weil später ein KalonymuS einem deutschen Kaiser das Leben rettet- Otto habe seinen Retter zur Belohnung nach Deutschland ver. setzt; aber konnte Otto seinen Retter nicht auch in Italien