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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 137

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
36 (1887)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension] / R.
Date
1887-01-01
Page
Seite 137 (sequence 11)
Language
German
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IRI
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RMUfion.- 137 nisfen^zu Stande uwb dkv! Bischof auch ־ feine ׳ Schäfchen scheeren wollte;׳ sö!werden wie von vornherein es als selbstverständlich er» achten,^-daß zur -Vorlage ׳ für spätere Judenprivilegien eines deutschen-KaiseWüsich -die-- Wormser Vorlage,-bei der kein Bischof in's-Spielkamp bestereignete,- als - die! -von Speier, - die gleichsam nur-die-kaiserliche Bekräftigung! -und allerdings auch Erweiterung frühere-r--bischöflicher Zusagen bildete. Herr Höniger drückt unsereS Erachtens viel zu scharf auf einzelne Worte und Wendüngen; da:wir .-die Urkunden -nicht in ihrem ursprünglichen Texte besitzen, so ist ein entscheidendes Gewicht ans- Verschiedenheiteu nicht zu legen; ja-es ist leicht anzunehmen, daß manches schone Wort als dekoratives Beiwerk ׳ in die Urkunde auf genommen worden ist. Hat die Urkunde Friedrich II. wirklich so gelautet,-wie sie' unsjetzt aus dem--Kölner Archiv veröffentlicht wird, dann hat-dieset Fürst ein Judsnrecht proklamirt, wie es für das dreizehnte- Jahrhundert schön -gar nicht mehr zeitgemäß war. Er:selbsi hat kurze Zeit darauf für Wien ein ganz, andere-s-Judenrecht. verkündigt, und vielleicht war er auch bei diesen härtern Bestimmungen noch bester als sein Zeitalter. Also entweher -die - Kölner- Urkunde hat in ihrer Ursprünglichen Gestalt ganz anders!auSgesehen-oder der Sekretair hat, da er sie ausstellte, seine Vorlage aus früher» judenfreundlichen Zeiten wortgetreuer abgeschrieben, als : es dem Zeitalter Friedrich II. gemäß war. Die : Worte blieben dann stehen, sie׳ waren -hübsch und wenn: sie nichts nutzten, so schadeten-sie auch nichts. Dem Speierschen und Wormser Jndenprivileg widmete auch B r es lau einen längern Artikel. Für Jeden, der die von Graetz, Gesch. B. V. S, 219 citirten günstigen Bestimmungen der Indengesetzgebuug Ludwig -des!Frommen mit -dem Wortlaut und dem. Inhalt der betreffenden ©bitte Heinrich I V vergleicht, liegt es auf, der Hand, daß hier ein innerer Zusammenhang obwalten muß,.--Stobhe hat.hier, den Weg;gewiesen. Breslau führt.-dies

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