Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension] / R.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 136 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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18|::. Recensivni Persönlichkeit verleugnen,müffen> -winn er jüdenfreündlich gewesen"' wäre; das war er nicht und sosuchten die Juden einen Schutz ' gegen etwaige Rückschläge der bischöflichen Gesinnung, der Bischof selbst aber glaubte sich gesicherter, wenn er kaiserliches Recht in seinem Bisthum übte. Ist es aber, nicht selbstberständlich, nieNN auf-.,die׳Bitte: und die DazwischenkNnftl des -Bischofs"die ganze - Urkunde zu Stande kam, daß dann auch der Bischof nicht vergeffen wurde, daß auch für ihn etwas abfiel? - In Worms. wo kein Bischof dreinredete und Fürbitte that, ist es -auch die Königliche Kasse, welche die etwaigen Bußen einkassir-t; daß der damalige Speierer .Bischof nicht nur an den Schatz der Gnadensondern daß er auch an die Erdengüter sehr gründlich dachte, geht daraus hervor, daß er sich sein eigenes Privileg, das er etliche Jahre früher, zur Zeit-als der Kaiser in Italien war, ausgestellt hatte, sehr gut bezahlen ließ. ׳ , Außer,dieser neuentdeäten Kölnischen Urkunde aus der Zeit Friedrichs des zweiten existirt noch eine andere schon früher bekannte und,verwerthets Urkunde dieses Kaisers, welche die Juden betrifft, (vgl. Graetz, Band VII. S. ,97). Friedrich der zweite der derühmte und freisinnige,, deutsche Kaiser, theilte mit Friedrich II , - dem berühmten preußischen, Könige, die Eigenthümlichkeit, daß: sie beide, bei aller Freigeisterei intolerant gegen die Inden, gewesen sind. Diese,Intoleranz spricht sich in einem Aktenstück aus, in welchem der Kaiser, die Wiener Juden, zwar: -in leinen- Schutz , nimnit, aber doch ihre Gerechtsame.in einem bei-,ihnr sonstinichtli: gerade häufigen strengen Gehorsam gegen,päpstliche- und kirchliche Satzung sehr wesentlich ,einschränkt. Höniger thut sich auf die Ent», deckung viel zu. Gute, daß das Wiener Edikt des zweiten Friedrich, sich M die Wormser und nicht an die Speiersche Urkunde Heinrich IV . anlehnt. >- Wir möchten diesen Nachweis als innbedingt bindend nicht/gelten lasten, aber wenn wir uns vergegenwärtigen, daß das Privilegium in Speier unter ganz eigenthümlichen Verhält!