Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension] / R.
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 135 (sequence 9)
- Language
- German
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Recensiou. 13S daß, als alle, deutschen Fürsten sich gegen den jungen König verschworen, Worms den flüchtigen-Fürsten ausgenommen, daß sie sich gleichsam in den Tod gestürzt haben und gegen den Willen Aller ihm treu geblieben seien. Daß in diesem Erlaß die Zollfreiheit betreffend die Juden in erster Reihe genannt wurden, daß von Judaei et ceteri Wormatienses geredet wird, erklärt sich vielleicht dadurch, daß die Juden als Kaufleute von dieser Zollbegünstigung den meisten Nutzen zogen. Möglich, daß gerade die Juden diese dem jungen Fürsten so günstige Stimmung der Bürgerschaft geweckt haben. Es wäre nicht das einzige mal auch in der Geschichte der Diaspora, wo Juden gezeigt ha. den, daß die Treue ihnen heilig ist, daß sie in eminentem Sinne die Freunde ihrer Freunde sind. Nahe liegt es demnach unseres Erachtens das Wormser Judenprivileg auf diese erste Zeit der Regierung Heinrichs zurückzuführen. Herr Höniger weist darauf hin, daß in dem Speierschen Privileg, der Bischof als eins Apellationsinstanz figurirt, daß ferner Geldstrafen, sowohl in die Königliche wie in die bischöfliche Kaffe gezahlt werden sollen, daß also eine Oberhoheit des Bischoss hier hingestellt wird, von der die Wormser Urkunde nichts weiß. Nur scheint es uns, als wenn sich aus diesen nicht wegzuleugnenden Divergenzen gar nichts folgern läßt. Denn mit deutlichen Worten steht in der Urkunde, daß sie entstanden ist proptsr interyentuin ac peticionem Huosmanni Spirensis episeopi. Gra etz (B. VI) S. 90 erzählt, daß der Ursprung der Speierschen Privilegien auf den Bischof Rüdiger Huozmann zurückzuführen sind, der dis Juden mehr aus volkswirthschaftlichm Gründen oder schlechtweg aus Rücksicht auf seine Kaffe be-> günstitzte- Nun mochte sowohl den Juden wie dem Bischof gelegen sein an Heinrich IV. einen Rückhalt für diese Bestimmungen ,u haben; denn Gregor der Siebente saß in der Kirche am Reqiment, und er hätte den Kern seines Systems und seiner