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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 134

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
36 (1887)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension] / R.
Date
1887-01-01
Page
Seite 134 (sequence 8)
Language
German
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134 Necension. ist. Da ist kaum eine Spur von ״ehrlichem Streit*. Es ist bebäuerlich, daß das Streben,gerecht und unparteiisch zu sein, dazu verführt, diejenige zu entlasten, die wahrlich schwer genug sich versündigt haben. Herr Werner hat in dieseut kurzen Auf« satz vielfach das geschichtliche Urtheil verrückt; Nicolai ist nicht der dritte im Bunde mit Lessing und Mendelsohn, sondern er ist ein platter Geselle, den das äußerliche Moment, daß alle drei an einem Blatte gearbeitet und daß sie befreundet gelebt haben, noch nicht zu dieser geschichtlichen Höhe hinaufschrauben kann, und auch Hamann und Lavater durften in einem Aufsatze über Mendelsohn nicht so gut wegkommen- Von dieser übertünchten Barbarei führt uns Hö ni ge r in die unverhüllte Barbarei des Mittelalters. Er veröffentlicht ein Aktenstück aus dem so reichen Archiv der Stadt Cöln. Die Juden der Stadt Cöln fanden in den traurigen Zeiten dex zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts das Bedürfniß festzustellen, daß früher einmal ein besseres Los beit Juden beschieden gewesen, und so wandten sie sich an den damaligen Erzbischof Wilhelm von Cöln, und dieser bezeugte in einem öffentlichen Aktenstücke, er habe in einer ein Jahrhundert alten Urkünde eines Bischofs Eberhard von Worms (1260) ein Privileg eingefügt gefunden, das Kaiser Friedrich II der gesammten deutschen Judenheit iiu Jahre 1236 ertheilt hat. Friedrich der Ztpeite selbst beruft sich auf das Beispiel seines Vorfahren Heinrich, der den Juden in Worms Privilegien ertheilt hat, und will durch seine Erklärung nur die Bestimmungen Heinrichs des IV bekräftigen. Hönigsr stellt nun zuvörderst einen Vergleich an zwischen dem Wormser und dem Speierschen Judenprivileg Heinrich des IV. Höniger urgirt, daß das' Wormser Privileginm ohne Datum ist. Grätz (8. IV. S. 80) erwähnt, daß die Juden von Worms mit den übrigen Bürgern von Worms um 1074 Zollfreiheit erhalten haben, zur Belohnung dafür,

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