Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1887-01-01 · Heft 3 · p. Seite 115

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
36 (1887)
Issue
Heft 3
Article
Die Bedeutung der Priesterschaft für die Gesetzgebung während des zweiten Tempelbestandes
Date
1887-01-01
Page
Seite 115 (sequence 19)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2829132-2829626-2829630-2876662--24043-2876690
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

während der zweiten Lempelzerstörung. 116 aus welchen die ephemeren Hohenpriester gewählt zu werden pflegten, aus der Familie der A n a n, derBoethos, bet & a» m i t h , der K a n 1 h era s, der P h i a b i, welche Josephus öfter als ciqxcsqsI? bezeichnet. Die Söhn« der Hohenpriester בני כהנים גדולים in der talmudischen Literatur decken sich wohl damit 1). Da es nun bestimmt eine höhere Behörde gegeben hat, welche die Befugniß für religiös-richterliche Gesetzgebung und Gesetzesinterpretation hatte, nenne man sie Synhedrin, hoher Rath (ßovZrj), hoher Gerichtshof (ביר! דין הגדול;, deren Mitglieder Gesetzeskundige sein mußten, und die in ihrem Gremi» um auch gelehrte Laien hatte, so entstand wohl hin und wieder eine Friktion zwischen dieser und dem Priester-Lollegium. Ganz besonders seitdem Hillel und seine Nachkommen, welche Nichtpriester waren, an der Spitze des hohen Rathes standen, und das Laienelement, welches mehr Muße hatte, sich mit der AuSlegung des Gesetzes zu befassen, wohl das Uebergewicht hatte, herrschte wohl im geheimen Krieg zwischen den beiden Collegien. Eine Suprematie dieses Synhedrium über das Priestercollegium durchschimmert aus einer scheinbar harmlosen Relation in der Mischna. Dar Priestercollegium hatte eine vom Hergebrachten abweichende Bestimmung getroffen, daß Priesterfrauen doppelt so viel von dem Manne bei einer Scheidung oder von dessen Hinterlassen« schaft erhalten sollten, als Frauen von Laien. Dabei heißt es die Weise n, d. h. die Mitglieder de- Eynhedrium haben diese Bestimmung nicht gemißbilligt, aber eine andere damit zu- 1) Diese Jdentificirung hat Schürer richtig gegeben. Allein daß die Bezeichnung בגי בהגים גדודים auch bei Josephus Jüd. Kr. VI, 2,2 vorkäme, ist ein Mißverständniß bei Schürer. Die dort genannten vloi aqxiQfmv sind im buchstäblichen Sinn ״Söhne der Hohenpriester" und zwar des HP. Jsmael, und zweier HP., welche Matthia hießen-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.