Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 36 (1887)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Bedeutung der Priesterschaft für die Gesetzgebung während des zweiten Tempelbestandes
- Date
- 1887-01-01
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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während des zweiten Lempelbestande». 9ö eingingen. Die Bezeichnung für die letztere Claffe ist: ישראל הטשיאין לכתנה oder משפחות הטשיאות לכהונה. Nichts desto weniger zeigt sich in der talmudischen — oder richtiger — pharisäischen Gesetzgebung eine besondere Rücksichtsnahme auf den Priesterstand. Diese Rücksichtsnahme beruhte auf der eigenen religiösen Anschauung der Zeit. Der Tempel, das Opferwesen und was damit zusammenhing, bildete während des zweiten Tempelbestandes und besonders seit dem Siege der Pharisäer unter der Königin Salome-Alexandra über die Sadducäer den Vordergrund des religiösen Lebens, und die Priesterschaft war die Hauptträgerin, wenn auch nicht die Wächterin der Heiligthümer. Mit peinlichster Sorgfalt überwachte das pharisäisch gesinnte Synhedrin diese Heiligthümer, daß sie nicht durch Personen und Dinge entweiht oder levi tisch verunreinigt werden. Vor Allem wurde auf eine legitime Ehe der Priester bedacht genommen, weil eine Nebertretung der für diese Clafse vorgeschriebenen Ehegesetze oder Verbote die männlichen Nach« kommen untauglich für den Altardienst machen und deren Betheiligung dabei die Opferhandlung entweihen würde. Wenn die talmudische Gesetzgebung den Ahroniden die Pflicht auflegt, bei Eingehen einer Ehe aus unbekannten Familien der ehelich« sittlichen Intaktheit der Mütter vier oder auch mehrerer Ge« schlechter aufwärts nachzuforschen, so hatte diese Peinlichkeit nicht den Zweck, um dem priesterlichen Adel, etwa durch eine strenge Ahnenprobe, einen Vorzug einzuräumen, wie Josephus glauben machen will '), sondern um nicht den OpfercultuS durch den Dienst von Priestern aus illegitimer Ehe entweihen zu lassen •). *) Contra Apionem l, 7 r ... vovg aqtfitovQ xcttiarrflav 4 4 4 orrmg to yivog rmv isqiwv äjxixrov xal xadaqov d'ta/jisvy. *) Ganz besonders hatte die Nachforschung nach den Müttern, Groß- Müttern rc. einer von den Priestern zu ehelichen Frau den Zweck, zu constatiren, daß sie nicht etwa einmal in Gefangenschaft gerathen waren.