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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1887-01-01 · Heft 2 · p. Seite 58

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
36 (1887)
Issue
Heft 2
Article
Ein Eheproceß in der Familie Ibn-Tibbon
Date
1887-01-01
Page
Seite 58 (sequence 10)
Language
German
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58 Ein Eheprozeh in der Familie Jbn-Tibbon. sehen, um daran zu glauben. Seines Amtes war eS doch nicht, Motive zu supponiron, sondern lediglich zu erklären, daß das Ehegelöbniß Samuels nicht erwiesen sei oder keinen ehekräftigen Werth habe. Folglich sei die Verlobung mit Isaak vollgültig, folglich brauchte sie keinen. Scheidebrief von Samuel. Alles Uebrige wäre überflüssig. Kurz, der ganze Gang des ProcesieS, die Behauptungen und Widerreden der Hauptpersonen, die Zeugenaussagen, die Entscheidung des Nabbinats, erscheinen räthselhaft. Wenn, wie Loeb mit Recht combinirt hat, der mehr philosophisch ge« lehrte, als denktiefe und auf talmudischem Gebiete nicht heimische Hille! von Verona Mitglied des Nabbinats gewesen ist, welches die ungünstige Entscheidung gegen Samuel getroffen hat, so kann man behaupten, daß dieses die Paragraphen des talmudischen Eherechtes nicht beherrscht haben kann. Denn dieses hat selbst für die allerzweifelhaftesten Fälle: חר2שין לקדועין, und verlangt einen Ccheidebrief: vt> יכה"». So viel ist doch wohl sicher, daß der jüngste JbwTibbon ein Ehegelöbniß mit seiner Baselhatsächlich vorgenommen haben muß, sonst müßte er ein abgefeimter Lügner gewesen sein. Für Bionjuda kann zur Entschuldigung dienen, daß sie, als junges Mädchen von südfranzösischem leichtlebigem Naturell, dieses Gelöbniß nicht ernst genommen und sich nicht für gebunden erachtet hat. Ein Zerwürsuiß scheint in der Tibbonschen Familie ausgebrvchen zu sein, nicht bloß zwischen Vetter und Base, sondern auch zwischen den Geschwistern» Moses und -Bella. Nun muß man sich bei diesem Proceß stets vergegenwärtigen, daß Mose Jbn-Tibbon die Klage seines Sohnes gebilligt haben muß, sonst würde der Sohn, der sich vor der Autorität seines Vaters gebeugt! den Proceß uicht angestrengt haben. Mag der Proceß in Marseille gespielt haben oder in Montpellier (wie Loeb mit Recht vermuthet), der Vater hätte einen solchen die ganze Familie schändenden Skandal nicht zugeben

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