Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 35 (1886)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Der historische Hintergrund und die Abfassungszeit des Buches Esther und der Ursprung des Purim-Festes
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 532 (sequence 12)
- Language
- German
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532 Der historische Hintergrund und die Abfaffungszeit des Buches Verf. des Buches Esther in der persischen Epoche gelebt oder gar in Persien geweilt hat. Es ist nicht bekannt, daß die persischen Könige mit Ertheilnng ihres Siegelr.nges einem Günstling die höchste Gunst und Vollmacht zugewendet hätten. Aber wenn diese Hofsitte auch bei den Persern üblich gewesen sein mag, so folgt noch nicht daraus, daß der Verf. sie aus einer Ait Autopsie gekannt hat; er kaun sie aus Genesis 41,42 entlehnt haben. Uebrigens scheint sie auch am macedonischen Hofe geherrscht zu haden.!. Makkabb. 6,15 referirt: Antiochus Epiphanes habe vor seinem Tode seinem Günstling Philipp mit der Ertheilung seines Siegelringes Vollmacht gegeben. Eben so wenig zeugt die Bekanntschaft des Verf. niit dem persischen Angaria-Postwesen für die Abfassung des Buches in der persischen Epoche. Es ist nicht denkbar, daß Alexander der Große und die Diadochen diese für die Negierung so nützliche Einrichtung nicht beibehallen haben sollten. Die Römer haben dasselbe Postwesen ebenfalls eingeführt, und man ist nicht genöthigt anzunehmen, daß sie es direkt den Persern entlehnt haben; es kann eben eine Nachahmung der macedo» mischen Einrichtung gewesen sein, und bei den Macedoniern die Beibehaltung der persischen Institution. Daß der Verf. Mardochai, noch ehe er zur Beamtenklasse gehört hat, stets am Thore des Königs בשער המלך tuet» len läßt (2,19. 21; 4,2), ist ein verdächtigender Zug für seine Kenntnisse der persischen Verhältnisse. Denn m &vqas nageZvat oder d-eqimevecv bedeutet: ״Aufwartung bei Hofe machen, zu den Hofbsamtengehören" (vergl. Lenophon, Cyropädie VIII, 1,6—16, 3,47 und Parallelst.). Wer nicht zum Hofgefinde gehört» hatte keine Berechtigung ״am Thor e" zu weilen. Das folgt sogar aus Esther selbst: 3,2 עברי המלך אשר כשער רים^*. — Nun war Mardochai dem Könige bis zum Au«