Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 11 · p. Seite 493

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 11
Article
Der historische Hintergrund und die Abfassungszeit des Buches Esther und der Ursprung des Purim-Festes
Date
1886-01-01
Page
Seite 493 (sequence 21)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2829132-2829612-2829624-2876484--23828-2876518
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Esther und der Ursprung des Purim-Festes. 4SL neller König dargestellt, der stets das Gesetz zu seiner Nicht« schnür genommen habe. Richtet man sein Augenmerk nach die» ser Seite, wie das Buch Esther ihn zu charakterisirsn beflissen ist, so lassen sich dadurch einige seiner Züge als wesentlich er, kennen, die sonst überflüssig erscheinen. In l, 7—8 ist bei der Schilderung des Gelages für das Volk, wobei die besten Weine für die Gäste reichlich gespendet wurden, der sonderbare Zusatz angebracht. ״ ,והעתיר. כרת אץ אונסd a s Trinken geschah nach dem Gesetze, Niemand zwang (oder ohne Zwang), denn so hatte der König befohlen, dem Wunsche jedes Einzelnen zu willfahren." Die Ausleger sind rathlos bei diesem Verse'), denn dem Wortlaute nach kann es nur bedeuten, daß das Trinken nach einem früher bestandenen Gesetze stattgesunden habe, demgemäß Niemand gezwungen werden sollte, viel zu trinken. Aber dem widerspricht die aus den klassischen Zeugnissen bekannte Sitte der Perser, daß die Gäste im Gegentheil aufgefordert wurden, recht viel zu trinken. Und was soll überhaupt dieser Zug? Sollte der Verf. eine Sitten, schilderung der Perser beim Mahle haben geben wollen? Kurz der ganze Vers und noch mehr das Wort כרת ist unverständlich. Einige talmüdische Ausleger haben indeß diesen Vers sinngemäß erklärt. Das Trinken sollte jedem Gaste nach seinem Gesetze überlassen bleiben, Niemand wurde genöthigt zu trinken, wenn das Gesetz es ihm etwa verboten hätte. Diese Ausleger beziehen diesen Zug auf die an dem Gelage anwesenden Judäer. Da in V. 1,5 erzählt wird, daß das g a n z e Volk ') Einem griechischen Vertenten war schon dieser Vers auffällig. Die vulgäre Version oder Text A hat daher die Negation ov xata nqoxüfiEvov vöfiov sso sämmtliche Codd. mit Ausnahme einer einzigend Text B. dem Original gemäß x « rä rov vöfio-v.׳ Aus diesem Momente und noch einigen andern dürfte sich ergeben, daß A. nicht bl es eine siqlistisch verbcfferte Umarbeitung von B, ist.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.