Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 11 · p. Seite 492

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 11
Article
Der historische Hintergrund und die Abfassungszeit des Buches Esther und der Ursprung des Purim-Festes
Date
1886-01-01
Page
Seite 492 (sequence 20)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
90% known words query
IRI
…/2829132-2829612-2829624-2876484--23827-2876517
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

492 Der historische Hintergrund und die Abfasiungszeit des Buches te r desselben! Dieser Zug paßt geschichtlich auf Anliochns Episthanes. Sein Vater, Autiochus Magnus, hat viele Länder, gebiete beherrsäit, aber kurz vor seinem Tode mußte er den Römern seine europäischen und einen Theil seiner asiatischen Befitzungen abtreten. Der Sohn besaß demnach nicht mehr einen so großen Ländercümplex. Er ist nur d e r S o h n des Königs, welcher von Indien bis Aethiopien herrschte. Es ist auch nicht zu übersehen, daß das Buch Esther seinen König Ahasverus auffallend milde schildert. Nicht er hat den Anschlag zur Vertilgung der Judäer ersonnen, sondern sein Günstling Haman hat ihn ihm beigebracht. Noch mehr. Er läßt׳ den König überhaupt, ehe Haman sein Ohr hatte, stets nach dem Gesetze handeln und verfahren. Die Königin Waschti hat seinen Zorn gereizt, sich seinem Wunsche und Befehl geradezu widersetzt. Nichts desto weniger enthält er sich, selbst irgend eine Strafe über sie zu verhängen, sondern überläßt es seinen gesetzeskundigen Rathen, ihr Urtheil über diesen Fall abzugeben. (1,13— 15), Dabei kommt die Fassung vor כרת מה לעשות במלכה '), wie nach dem best i m m t e n Gesetze gegen die Königin zu versahren sei. Dabei ist noch bemerkt, daß es überhaupt so die Gewohnheit dieses Königs gewesen sei, jeden Fall den Ge. setzeskundigen vorzulegen (I, 13 b) d. h. er habe sich stets nach Km Gesetze' gerichtet und das Urtheil der Rechtsgekehrten singeholt. Die persischen Großkönige waren aber stets'-bis zur-Rückstchtslosigkeit despotisch, und es war Herkommen und Gesetz, daß sie nach Belieben alles thun dürften, ohne an ein Gesetz gebun« den zu sein'!. So ist König Ahasverus im Grunde nicht naturgetreu geschildert, sondern gewissermaßen wie ein constitutio ') Man muß lesen wohl כרת mit dem Artikel. s) ßerobot 3, 31 äXXov fievroi il-evQyxiveu vö/iov, tw ßaffc- Xevovn rJegagoov sZeZvai noiisiv roav ß 0 vXr\ %a 1.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.