Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 35 (1886)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Studien zur Aggadah
- Date
- 1886-01-01
- Page
- Seite 186 (sequence 22)
- Language
- German
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186 Studien zur Aggadah. ״Gott ist das nicht der Fall, sondern so lange er ״nicht eingesteht, wird er zum Gabelkreuz verurtheilt, gesteht er, ״so wird er sreigelassen; darum eben heißt es: ״Wer seine ״Vergehen verdeckt, dem wird kein Glück, wer aber gesteht und ״davon läßt, dem wird Erbarmen" (Prov. 28, 13). — S. 159b: ״Wie ein Straßenräuber, der vor dem Strafrichter abgeurtheilt ״wird. Zuerst liest er ihm seine Anklageschrift vor, dann läßt ״er ihn prügeln, dann läßt er ihm Fesseln ') anlegen, dann läßt ״er ihm das Gabelkreuz unilegen, und dann läßt er ihn zur Hinrich׳ ״tung führen. — Aber bei Gott ist das nicht der ״F all, sondern zuerst liest er wol die Anklageschrift vor: ״Nun ״fahren sie fort zu sündigen und machen sich gegossene Bilder" fHos. 13,2), und läßt sie dann prügeln: ״Geschlagen ist Efraim" (das. 9,16), und läßt ihnen dann Feffeln anlegen: ״Gebunden ״ist die Schuld Efraims״ (das. 13,12), und läßt ihnen dann das Gabelkreuz umlegen: ״Samarien büßt die Schuld, daß es ״gegen seinen Gott sich auflehnte״ (das. 14 a), alsdann end- ״lich führt er sie in Buße zurück : ״שובה ישראל. Die hier nachgewiesenen Kunstregeln für die direkte Parabel werden in der ganzen Pesikta nur von einem einzigen Beispiel durchbrochen, Piska 7 S. 66 b: ר׳לוי בר [זכריה] בשם ר' ברכיה אמר בטכסיסי של מלכים בא עליהם הקב״ה וב'; aber einerseits tritt hier der hermeneutische Punkt nicht scharf und klar genug vor, t) כמם kann wol nach Deut. 32, 34. ״die Fessel״ sein, wie auch die Belegstelle צרורה עון אסריכם darthut; es ist vielleicht gleich כסם, oder sollte so heißen, welches Wort schon eher in dieser Richtung sich erklären ließe. Der erste Akt nach der Verurtheilung wird die Anlegung von Beinschellen gewesen sein, oder der Verurtheilte wurde auch an einem Pfahl gebunden. Der Angeklagte wird hier nach Vorlesung der Anklageschrift gegeißelt, um ein Geständniß zu erlangen, hat er ein Geständniß abgelegt, so wird er verurtheilt, und zuerst gefesselt oder an «men Pfahl gebunden, daraus wird das Gabelkreuz um seinen Nacken gethan, und er geht dann, seinen Galgen tragend, zum Richtplätz. Auch Israel muß gleichsam alle diese Prozeduren durchmachen, aber am Nichtplatz angelangt, führt es Gott wieder zu sich zurück. —