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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 3 · p. Seite 106

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 3
Article
Eine Strafmaßregel gegen die Leviten
Date
1886-01-01
Page
Seite 106 (sequence 10)
Language
German
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106 Eine Strafmaßregel gegen die Leviten. die wenigen Landbesitzer gar nicht in der Lage, den Zehnten zu geben. Die Ländereien waren von dem Sieger für den römischen Staat confiscirt und allenfalls den Besitzern in Pacht gelaffen worden. Pächter waren aber vom Zehnten frei (vgl. Gittin 43 b pz האריסין והחכירות (י ואריסי בתי אבית . .. שרה פטורה המעשר. Daher kam es, daß in der Zeit, in welcher die zwei Traktate über den Zehnten und zweiten Zehnten (מעשרות־טעשר שגי) ausgeweitet wurden, das Zehntenqesetz nicht allgemein beobachtet wurde (Abot V, 8) מקצתן מעשרין ומקצתן אין מעשרץ. Diejenigen, welche der Zehntenpslicht aus Gewissenhaftigkeit ge» nügen wollten, mögen sich erinnert haben, daß eine Zeitlang vor der Tempelzerstörung die Ahroniden diese Gerechtsame genoffen haben, ohne daß von Seiten der Gesetzeslehrer, N' Jochanan Ben - Sakka'i und anderer, Einspruch dagegen erhoben worden wäre; sie ließen daher den Zehnten diesen zukommen. Selbst der gewiffenhafte und reiche Eleasar Ben.Asaria nahm als Ahronide diese Gebühr in Empfang. Gegen diese Umkehr der pentateuchischen Ordnung für die Abgaben traten nun erst später R' Josua und R' Akiba auf und behaupteten, es sei gesetzwidrig, den Zehnten beu Leviten zu entziehen. Nur eine Erinnerung hat sich erhalten, daß die Entziehung der Leviten-Gerechtsame zu Gunsten der Ahroniden eine Strafe für die Leviten-Klafse sein sollte (קנסו ללויים במשר). Von welcher Behörde diese Strafe verhängt wurde, war dem Gedächtnisie des jüngern Geschlechtes entrückt. Sie kann daher nur von dem Priester-Collegium (בית דק של כהנים) ausgegangen sein, allenfalls mit stillschweigender Zustimmung der damaligen Gesetzeslehrer, welche es nicht ungerne gesehen haben mochten, daß den die alte Ordnung störenden Leviten eine Lektion ertheilt wurde. Die Berufung auf die Zeit Esra's ') Die Ausgleichung der Toffafisten das. 47 a, beruht nur auf der talm. Theorie, entspricht aber nicht der Praxis. Die Halacha (Bikkurim II, 3): ושלא בפני הבית ובאריסין ובחפירות וכסיקריקין תרומה ומעשה מהנין בפני הכי* ist so zu erklären: von Pächtern von jüdischen Feldbesitzern.

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