Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1886-01-01 · Heft 3 · p. Seite 99

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
35 (1886)
Issue
Heft 3
Article
Eine Strafmaßregel gegen die Leviten
Date
1886-01-01
Page
Seite 99 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829612-2829616-2876010--23389-2876021
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Eine Strafmaßregel gegen die Leviten. 99 in der Geschichte keine Veranlassung finden konnte, weswegen die Leviten so schwer bestraft worden sein sollten, so gerieth er auf die wunderliche Motivirung, daß diese Strafe zur Zeit Esra’s oder zur Zeit der Rückkehr aus Babylonien erfolgt sei, angeblich weil die Leviten es vorgezogen hätten, im Exilslande zu bleiben und nicht ins' heilige Land zurückzukehren. Diese Motivirung ist aber völlig grundlos und wurde auch von den Tosafisten angefochten. Sie ist historisch unrichtig, da im Buche Esra die levilischen Familien aller drei Klaffen (der Sänger, Thür- Hüter und Hilfeleistenden beim Opfer, XetTovQyovvrsg) mit Namen aufgeführt werden, welche unter Zerubabel aus Babylonien ausgewandert sind. Dann wird in demselben Buche erzählt, daß Esra bei seiner Rückkehr Leviten habe auffordern lassen, sich gegeben. Er erklärt nämlich, das Motiv der Entziehung sei nicht zum Zwecke der Strafe gewesen, sondern weil die Ahroniden auch als Leviten gegolten haben, und beziehe sich auf die vorangegangene Auseinandersetzung das. Allein diese Motivirung findet sich nicht in Jerus. Viel« mehr wird dort eine Controverse zwischen den Autoren der zwei Ansichten angeführt, nach welcher der Gegner des R' Elasar Ben-Asaria ihm entgegnet habe: es sei doch gerade gegen die specielle Vorschrift im Pentateuch, daß die Ahroniden den Zehnten beziehen sollen. Diese Contoverse kommt auch in Babli vor, aber in veränderter Gestalt. Die richtige Würdigung dieser Stellen giebt vielmehr an die Hand, daß ursprünglich die Leviten durch die Entziehung ihrer Prärogative gestraft werden sollten. Die Ahroniden, selbst die gewissenhaften hatten keine Skrupel gefunden, sich dieser Uebertragung zu ihrem VorLheil zu bedienen, weil sie doch allenfalls auch als Leviten gelten können (erst später von R’ Josua b. Levi geltend gemacht). Di’ Mba, oder R' Josua hat ihnen aber aus den Bestimmungen des Zehnten-Gesetzes im Pentateuch bewiesen — allerdings nach der damaligen Deduktionsweise —- daß es gradezu die Ahroniden vom Genüsse des Zehnten ausgeschlossen wißen will. Es ist also nicht richtig, wie die Commentatoren hin und wieder annehmen, daß Di* Eleasar B. A. etwa den Ausschluß der Leviten biblisch gerechtfertigt angenommen habe (d. h. טדאוריתא), sondern ihm mag es nur darum zu Lhun gewesen sein, daß es biblisch den Ahroniden nicht verboten sei, den Zehnten zu nehmen. Aber der Ausschluß selbst kann nur als Strafe (MP P2^1v) angesehen werden. 7•

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.