Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 34 (1885)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Historische und topographische Studien
- Date
- 1885-01-01
- Page
- Seite 300 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 80% known words query
- IRI
…/2829132-2829598-2829606-2875594--22966-2875617- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
300 Historische und topographische Streifzüge. begehen — denn die Jntercalation diente vorzüglich dazu, darauf Rücksicht zu nehmen — ihr Pascha sich immer weiter vom Frühjahr entfernen und in den Wintermonateu gefeiert werden müßte. In diesem Falle könnten die Quartodecimaner unmöglich mit den Juden halten, da sie doch ihre Ostern nur im Frühlingsmonate, d. h. nach Eintritt der Frühlingsnachtgleiche zu feiern pflegten, was sie früher mit den Juden eiuhalten könnten, da auch diese darauf Gewicht gelegt haben. Mit einem Worte, konnten die Juden in Folge des Verbotes der Einschaltung diese Ordnung nicht einhallen, so geriethen die Quartodecimaner oder Protopaschiten ebenfalls in die größte Verlegenheit. Ist es eine Thatsache, daß der br>zantinische Hof unter Constantinus den Juden die Jntercalatiou untersagt hat 's so kann es nur in! Interesse der kirchlichen Einheit oder im Hinblick auf das Schisma erfolgt sein. Das Mittel, durch strenge Strafe, welche die Antiochische Kirchenversammlung über die Quartodecimaner verhängt hat, dem Schisma ein Ende zu machen, sollte durch die Verwirrung der jüdischen Kalendersrdnung wirksamer gemacht werden. Es sollte den Quartodecimanern die Stütze entziehen- Es ist möglich, daß das Jntercalationsverbot mit dem Auto» chensischen Concil (341) in Zusammenhang stand; es mag vor- *) Eine Analogie dafür bietet das Dekret des Kaisers Justinian 200 Jahr später ebenfalls in Bezug auf die jüdische Paschaseier. Procop berichtet in seiner geheimen Geschichte von Justintas Sußregiment, daß er den Juden verbot, ihre Paschaseier, wenn es vor den christlichen Ostern traf, zu begehen (6. 29) sä. Bonn p. 46. dXXä aal ovg (vo/uovg) lovSaloi u/Mxrc. xaraXvtcv 06s ßaacXeiK (,lovgnviuvög) sv anovSij saysvifyäQ nors amolg snavcwv 0 xqovog rijv ndoyaXlav ioovrjv 71Q0 rmv Xoiatavwv dyaywv rvyot,, ovx sta ravvrpt rovg *lovdcäovg xaiooZg roZg xa&rjctxovoiv jjyscv, 0v6s ri sv ravrrj äis'^tovgXXac rep x)sqj v imrsXsZv rmv sv otfCtuv avzoZg vo!u!10jv. Dazu bemerkt in einer Anmerkung Nikolaus Alenian (p. 464), daß dieses Verbot in Zusammenhang stand mit der Zeitänderung, welche dieser Kaiser bezüglich der Ostern eingeführt wissen wollte.