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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1885-01-01 · Heft 3 · p. Seite 137

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
34 (1885)
Issue
Heft 3
Article
Al-Jákubi über den Glauben und die Sitten der Juden
Date
1885-01-01
Page
Seite 137 (sequence 3)
Language
German
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Miscellen. 137 den Gesängen Daüd’s und liest in einem, geheimen Gebete von der Taurat'). Bei ihren Ehevecbindungen ist es Gesetz» daß sie dieselben nur in Gegenwart eines Fungierenden und zweier Zeugen schließen. Die kleinste Morgengabe ist für ein Mädchen zweihundert Dirham, für eine Geschiedene!תיב) hundert Dirham von gleichem Gewicht. Die Scheidung ist erlaubt, wenn sie (einander) abgeneigt sind, und diese kann nur in Gegenwart von Zeugen erfolgen. Beim Schlachten haben sie das Gesetz, daß sie nicht essen, was ein Andersgläubiger geschlachtet hat; wenn der beim Schlachten Fungierende die Vorschriften kennt, dann kommt er mit dem Messer (סכין), so oft er damit Machten will, zum Lallin» und wenn diesem die Schärfe gefällt, erlaubt er ihm das Schlachten, wo nicht, befiehlt er ihm, daß er es schärfe oder ein anderes bringe; und wenn er schlachtet, bringt er es nicht nahe zu einer Wand, an die es anschlagen könnte. Wenn er damit fertig ist, besichtigt er die Kehle und wenn er gefunden, daß der Kehlkopf und die Halsadern ihrer Stelle nicht entrückt sind und das Schlachten als recht gefunden hat, darf es (das Schlachtthier) nicht gegessen werde», bis er die Lunge besichtigt; findet er an ihr einen Fehler, eine Krankheit, einen Spalt, ein Bläschen oder ein Geschwür, so darf das geschlachtete Thier nicht gegeffen werden. Wenn die Lunge fehlerfrei ist, besichtigt er das Gehirn; wenn er daran eine Krankheit findet, darf es auch nicht gegeffen werden; ist auch das Gehirn fehlerfrei, untersucht er das Herz, und wenn er daran eine Krankheit ') Hier folgt eine Stelle, an der von den Büchern der Gelehrten dis Rede ist, aus der jedoch, da ein Stück fehlt, nur soviel zu entnehmen ist, daß die hebräische Sprache nach dem Uebcrgange Israeli durch das Meer das Eigenthum der Ls.nL Isrä’il geworden ist (eine Etymologie des עכראני durch das עכרו »ילכוד).

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