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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1884-01-01 · Heft 12 · p. Seite 542

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
33 (1884)
Issue
Heft 12
Article
Historische und topographische Streifzüge
Date
1884-01-01
Page
Seite 542 (sequence 14)
Language
German
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542 HistonM und topographisch« StreWge. Man hat also entweder aus Furcht vor den Römern oder im Uebermaß der Drangsale es unterlassen, die Tugenden dieses durch Frömmigkeit und Bescheidenheit hervorragenden Gesetzeslehrers als Vorbild zu preisen. Nun wird anderweitig berichtet; die Sonnenfinsterniß trete wegen ungerngt gebliebener schreienden Unthaten ein, und darunter auch, wegen einer Unterlassungssünde, daß ein hervorragender Gesetzeslehrer unbetrauert ins Grab gesenkt wird (Derech Erez II, Sukka 29 a) בשביל ד׳ דברים חמה לוקה על אב בית דין שמה ואינו נספד כהלכה. Der Ausdruck ואינו נפסד כהלכה ist nicht mißverständlich. Es bedeutet nur: er ist nicht durch eine Grabesrede, wie sonst zu geschehen pflegte, betrauert worden. Dieses kann sich nur auf R' Jehuda ben-Baba beziehen. Denn innerhalb der denkbaren Zeit, d. h. zwischen N' Jochanan b. Sakka'i und dem Patriarchat des R' Juda I, mit welchem dieses Amt oder diese Würde völlig aufgehört hat, gab es nicht viele, welche mit diesem Titel אב בית דין officiell oder officiös benannt worden wären, und auf welche diese Notiz bezogen werden könnte. Officiell war nur R' Nathan in dem Nach-Akibaischen Kreise mit dieser Würde bekleidet, die eigentlich mit ihm erst wieder aufgekommen ist. R' Jochanan b. Sakkai wird hin und wieder als ״Vater des Collegiums" bezeichnet, weil zu seiner Zeit kein Patriarch fungiert hat. In diesem Sinne wird wohl der Gesetzsslehrer, bei dessen Tod kein ehrender Nachruf lautbar wurde, אב בית דין genannt worden sein, und es kann einzig und allein von Jehuda ben- Baba gelten, weil nur ihm wegen der unglücklichen Zeit diese letzte Ehre nicht erwiesen wurde und nicht erwiesen werden konnte. Eine Notiz beweist noch mehr, daß bei dem Märtyrerthum des R' Jsmael und N' Simon noch von R' Akiba und R' Je« huda ben-Baba eine Trauerrede gehakten wurde, und eben so bei dem R' Akiba's und zwar von R' Jehuda ben-Baba und von R' Chanina b. Teradion (Massechet Ebel Rabbati v. 8): וכשנהדנ

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