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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1884-01-01 · Heft 11 · p. Seite 486

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
33 (1884)
Issue
Heft 11
Article
Die kriegerische Bewegung in Palästina am Ausgange des zweiten Jahrhunderts
Date
1884-01-01
Page
Seite 486 (sequence 6)
Language
German
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486 Die kriegerische Bewegung in Palästina lassen, mit Einziehung der Güter und ewiger Verbannung auf eine Insel, Aerzte gar, welche sich damit befassen, am Leben bestraft werden, und Juden, welche Sklaven, von anderer Nationalität gekauft, beschnitten hatten, sollten deportirt oder gar hingerichtet werden. Diese Ergänzung beleuchtet grell, was die ״schwere Strafe" zu bedeuten hatte, mit welcher Severus das ״I u d e n w er de n" (Judaeos fieri) belegt wissen wollte: Güterconsiscation, Deportation und auch der Tod, und zwar sollen sowohl diejenigen römischen Bürger davon getroffen werden, welche vollständig zum Judenthum übertraten, als auch diesenigen, welche dabei Vorschub geleistet hatten. Man könnte zwar dagegen einwenden, daß in diesem fireu־ gen Gesetze noch nicht Feindseligkeit gegen die Juden läge, da derselbe Kaiser auch den Uebertritt zum Christenthum verboten haben soll •). Man könnte in dieser legislatorischen Strenge nur einen Damm erblicken, den Uebertritt von Römern mit ihren Sklaven zum Judenthum und Christenthum zu hemmen. Denn die Christen hatten sich unter den Antoninen außerordentlich vermehrt. Der afrikanische Kirchenvater Tertullian giebt die Zahl der Christen in den drei afrikanisch-römischen Provinzen allein auf mehr als 100060 an *). Auch jüdische Proselyten waren in dieser Zeit zahlreich. Was Dio Cassius berichtet (37,17), ״der Name Jude erstreckt sich auch auf andere Menschen, welche ihre Gesetze befolgen, wenn sie gleich anderen Stammes sind, und solche giebt es auch unter den Römern. Diese, wiewohl öfter beschränkt, haben sich außerordentlich vermehrt", ist im Grunde eine Beobachtung, die er in seiner Zeit gemacht unter Severus und den drei Kaisern seiner Dynastie. Man könnte also annehmen, daß dieser Kaiser mit dem Verbot, sich zum Judenthum oder Christen- ') Bei Spartianus als Fortsetzung des Verbotes, Juden zu werden: Idem etiam de Christian!« 8 an eit (Severus). s) Tertulian, Apologia c. 5, p. 24.

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