Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1884-01-01 · Heft 10 · p. Seite 473

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
33 (1884)
Issue
Heft 10
Article
Die Veranlassung zum Verbote des Heiden-Öls
Date
1884-01-01
Page
Seite 473 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2829132-2829584-2829595-2875112--22513-2875165
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Veranlassung zum Verbote des Heiden-Ols. 473 heidnischen Lebensmitteln ins Auge faßte, so mußte man Oel gleich Wein, Brod, Salsamente und so weiter in dieselbe Kategorie subsumiren. Daher zählt die Mischna (Aboda Sara II 9) aus אלו דברים של נכרים אסורי ואין איסורן איסור הנאה: הפת והשק שלהם ושלוקות וכי, wozu auch גבינה nach der Ansicht der Mehrheit gehört. Die Täuschung konnte daher leicht entstehen, daß Oel auch zu den Dingen gehört, welche erst von den Schanimaiten d. h. daß es gleichzeitig mit den übrigen 18 verboten worden wäre. Daher in j. Sabbat. ואלו הן שמרו על פיתן של גדם ועל גבינתן ועל שסבן (b. Sabbat 17 b) באלי אמר אבימי נותאה צירן ושמנן יינן ובנותיהן (י כלן מי״ח דבר. Entstand später die Frage, ob die Verordnung der ׳״ה דבר von einer jüngern Behörde aufgehoben werden dürfe, so verstand es sich von selbst, daß sie sich auf Oel ebenfalls erstreckte, da, wenn auch der Ursprung dieses Verbotes älter war, es stillschweigend unter die 18 rubricirt wurde. Nur Rab war entschieden gegen die Wiedergestaltung, weil er, wie gesagt, das Verbot für ein altes angesehen hat. War nun das Oelverbot, wie sich klar herausstellt, noch vor der schammaitischen Verordnung der 18 erlassen, so ist es nicht auffallend, daß bereits im Beginne des Krieges gegen die Rönliner selbst die syrischen Judäer sich nur des Oels bedienten, welches von Judäern gepreßt war. Josephus erzählt nämlich, Johannes von Gischala Habs die List angewenbet, vorzugeben, daß die judäischen Bewohner von Cäsar-l'a Philippi ihn gebeten hätten, sie mit erlaubtem Oel zu versorgen, damit sie nicht gezwungen sein sollten, aus Noth sich heidnischen Oels za bedienen und solcher Gestalt das Gesetz zu Mrtreteu *). Ferner *) In der Parallelst. Aboda Sara j6b ist die L.A. א בימי נותאה משמיה דר ב, was gewiß falsch K׳ Denn Rab hat ausdrücklich das Oelverbot von den 18 eximirt. , a) Vita, 13. yaq (Iccävvtjg) lovdaCovg, *ovg trjv

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.