Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 33 (1884)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die Veranlassung zum Verbote des Heiden-Öls
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 472 (sequence 3)
- Language
- German
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472 Die Veranlassung zum Verbote des Heiden-Dls.?בנפשותיהן. התיכון הרי;שמן? הרי בתוך שמונה עשרהי. (Aehnlich Babli Aboda-Sara a. a O.). pin .. אמר ד יוחנן ככל יכול לבפזל ור' יהודה הנשיא.מיה דבר שאפיל׳ יבא אליהו ובית דינו אי שומעיו היכי מצי למשרי שמן? Auf die Lösung des Widerspruchs führt die historische Motivirung, daß es allerdings schon früher statuirt war, iveil aus den Königsberg deswegen ein Gemetzel siattgefunden hat. שהיו עולין עליו להר המלך ונהרנין עליו. Es ist auch der einzig haltbare Grund. Denn die Ansicht, daß das Verbot aus Daniels Zeit stammt, ist durchaus unrichtig und die von Mar-Samuel geltend gemachte rituelle Motivirung findet der Talmud selbst unerklärlich. Dagegen ist die, sei es von N' Chanina oder N' Josua b. Levi geltend gemachte Motivirung plausibel. Man kann es sich vorstellen, daß in einem unfruchtbaren Jahr Oel von Heiden äugekauft werden sollte — vielleicht für den Tempelbedarf (vgl. eine Parallele dazu j. Schekalim p. 48 d ob. גגות צריפין u. עין סוכר) und bei dieser Gelegenheit mag es zu einem Kampfe gekommen sein, wobei die Judäer unterlegen wären. Der Königsberg lag wahrscheinlich unweit Cäsarea, in einer Gegend, wo Heiden und Samaritaner wohnten (s. Jg. 1882 S. 18 fg.). In Folge dessen mag nun die religöse Behörde das Verbot erlassen haben, überhaupt von Heiden Oel zu gebrauchen. In welcher Zeit dieser Vorfall zu setzen sei, darüber fehlt allerdings jede Andeutung. Aber das Verbot muß schon in Krast gewesen sein, ehe noch die Scham׳ maiten die 18 Dinge, als Mittel zur Absonderung von den Heiden, durchgesetzt haben. So ist erklärt, daß das Register der 18 Dinge, wie sie R. Simon b. Jochal aufzählt, die Rubrik Oel n i ch t enthält, oben weil dieses bereits früher verboten gewesen war. Bei dem Beschlüsse, Lebensmitttel von Heiden zu untersagen, galt Oel als selbstverständlich einbegriffen, und brauchte nicht besonders ermähnt zu werden. Wenn man aber von dem chronologischen Momente absah, und nur das Verbotensein von