Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 33 (1884)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Die Veranlassung zum Verbote des Heiden-Öls
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 471 (sequence 2)
- Language
- German
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471 Die Veranlassung zum Verbote des Heiden-Oels. worden seien, gleichzeitig mit dem Verbot von Brod und Wein von Heiden. Von einer andern Seite dagegen scheint angenommen zu sein, daß das Oel-Verbot schon früher bestanden habe. Beim Stichwort שפן, — wird in j. Sabbat 3 d u. Aboda-Sara 41 d die Frage aufgeworfen: מי אסר את חשפן, was doch eigentlich auffallend ist, da dieses Verbot doch, als zu den 18 gehörig, von den Schammaiten erlassen wurde. Ferner behauptet Nab ganz bestimmt, daß es lange vorher, gar noch von Daniels Zeit her, stamme (das.) ר׳ יהודה (אטר רב(,) דניאל אסרו. Ebenso b. Aboda Sara 36 b unten f. שמן רב אמר דניאל גזר עליו Mar- Samuel giebt dafür ein rituelles Motiv, das nicht recht klar ist: זליפתן של כלים אכיורין אומרתן, aber auch er muß es nicht zu den 18 gerechnet haben (gegen die Annahme von Tosafot, das.)- Endlich motivirt R' C h a n i n a (oder N' Josua b. Lewi) historisch: weil wegen Heiden-Oeles einmal auf dem Königsberg ein Geinetzel stattgefunden habe, darum ist es verboten worden (j. a. a. O.) ר׳ אחא ר׳ תנחום בר היא בשם ר׳ חנינא ואית דאמרי לה בשם ר׳ יהושע בן לוי שהיו עולין עלין להר המלך ונהרגין עליו• Auch aus der Aufzählung der 18 Dinge im Register, welches R' Simon b. Jochai überliefert, und welches das allein Nichtige ist, ergiebt sich, daß Oel nicht dazu gehört hat. Denn es fehlt in der L.A. des Jeruschalmi. Nur Elieser b. Nathan zählt es mit auf; dafür fehlt bei ihm die Rubrik ובינה, welche im Jerus. dafür deutlich aufgeführt ist. Dieser Widerspruch muß gelöst werden; denn andererseits zählt selbst Mar-Samuel, welcher das Oel-Verbot von den übrigen eximirte, es doch zu den 18 Dingen (j. Sabb. d a. a. O.) [כי] אחא ר׳ אבון [אמר] ר׳ יהודה בשם שמואל לא שנו אלא חוץ ל״יח דבר אבל בתוך י״זז אפילו גדול אינו מבטל מפני שעמח להם l) Entschieden muß אמר רב nach der Parallele in Babli ergänzt werden. Auch hat Rab sich gegen das Aufheben dieses Verbotes ausgesprochen, weil er es als ein sehr altes gehalten hat.