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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1884-01-01 · Heft 8 · p. Seite 371

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
33 (1884)
Issue
Heft 8
Article
Der synagogale Ritus
Date
1884-01-01
Page
Seite 371 (sequence 8)
Language
German
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Der synügogale Ritus. 371 bei der ernsten Vorlesung des Gesetzes aber für unnöthig gehalten wurde. Aelter, als die Absonderung der Geschlechter, ist die Wasserlibation am Laubhüttenfeste. Sie hatte aber vielleicht eine verwandte Tendenz, in wie ferne sie an einem auch die Weinlese feiernden, zu Tafelfreuden einladenden Feste als Symbol der Nüchternheit dienen sollte. Möglich war, wie mit den Eulogien, auch eine antihellenische Demonstration damit verbunden: Israel bringt seinem einzigen Gotte beide Arten von Trankopfern dar, während die Griechen manchen Gottheiten Wein opferten, bei anderen hingegen nüchternen Libationen den Vorzug gaben (Hermann Lehrb. der Gottesd. Merth. der Griechen Th. II C. II § 25). Die Sadducäer perhorrescirten diese Demonstration als Neuerung; ihre Gegner verschafften sich die Genugthuung, daß sie dieselbe zum Range eines Gebotes der Thora, oder einer Halacha des Mose vom Sinai erhoben (Jer. Sukka 4,6, B. M. kat. 3 b und die Parallelst.). Die am jerusalemischen Tempel gemachten Wahrnehmungen treten im Wesentlichen auch an den Synagogen der talmudischen Periode hervor, nur daß hier eine besondere Abtheilung für Frauen gar nicht erwähnt wird. Dieses Stillschweigen könnte auf die Ver« muthung führen, daß Frauen zu jener Zeit Synagogen über- Haupt nicht besuchten. Allein die Quellen bezeugen vielstimmig das Gegentheil. Wenn der Talmud von den Orten spricht, welche ein solider Mann zu besuchen pflegt, nennt er die Spna-! goge und das Lehrhaus; das Weib besucht das Badehaus oder! die Synagoge (Ab. Zara 38 b), in welche die Mütter ihre un» terrichtsfähigen Knaben zum Behufs des Unterrichtes führen (Ber. 17 a). Daher wurde es für rathsam gehalten, die Jugend nur verheirateten Lehrern anzuvertrauen (Kidd. 4,13). Auch hätte die Frage, ob Frauen beim öffentlichen Gottesdienste aus der Thora vorlesen dürfen (Meg. 23 a), unmöglich äuftauchen können, wenn sich das weibliche Geschlecht von der

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