Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 33 (1884)
- Issue
- Heft 8
- Article
- Der synagogale Ritus
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 369 (sequence 6)
- Language
- German
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- Rashi 2× ep/1002670
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' Der synagogale Ritus. 86S auf Kel. l, 8, woraus der Zusammenhang mit dem levitischen Reinigkeitsgesetze klar zu ersehen ist, beruft. Heber die Einwendungen der Tossafisten gegen Raschi s. Azmot. Jos. z. St.). Diese Strenge brachte es mit sich, daß auch Männer, solange sie mit gewissen Hebeln behaftet waren, den Tempelberg überhaupt nicht betreten durften, ja sogar ihre Wohnorte, wenn diese zu den größeren mit Ringmauern umgebenen Städten gehörten, zeitweilig verlassen mußten. Der Ursprung dieser auch von der Sanitätspolizei geforderten Maßregeln wird auf die Vorschriften zurückgeführt, welche das Gesetz dem durch die Wüste ziehenden Israel ertheilt. An dem Lager in der Wüste wurden nämlich von rituellem Standpunkte drei Abtheilungen unterschieden: Das Zelt der Offenbarung mit seinem von Hmhängen eingeschlossenen Vorhofe bildet das Lager der Schechinah. Dieses wurde von dem Lager der Leviten und dieses von dem der Israeliten koncentrisch umgeben. Die talmudische Gesetzauslegung übertrug nun diese Dreitheiligkeit auch auf Jerusalem: von den Thoren Jerusalem's bis zum Tempelberge ist das Lager Israels; von den Thoren des Tempelbergs bis zuni Vorhofe der Männer ist das levitische, von diesem Vor- Hofe einwärts das ahronitische Lager. Die Bestimmungen, welche den Lagern in der Wüste galten, gelten daher auch der heiligen Hauptstadt und dem Tempel (Sisre zu 4 M. 5,3, Pessach. 67 a. Raschi 41. 5,2 Maim. Biat ha. Mikd. 3,2). Außer Jerusalem gehörten nur die von einer Ringmauer umgebenen Städte zum Lager Israels (Kel. 1,7), vorausgesetzt, daß ihre Ringmauern .schon zur Zeit der Eroberung Kanaan's durch Josua vorhanden waren (R. Simson, Kel. a. a, D. Schebuoth 16 a, Arach. 32 b). Von der Theilnahme an den großen Kampfspielen zu Olympia, ja selbst von der Anschauung derselben waren weibliche Personen ausgeschlossen. Die es wagten, das Verbot zu übertreten, wurden bedroht, vom Felsen herabgestürzt zu werden (Wachsmuth, Graetz-Frank l, Monatsschrift xxxm 8. 24