Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 33 (1884)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Der synagogale Ritus
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 322 (sequence 18)
- Language
- German
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322 Der synagogale Ritus. demselben auch die Meinung vertreten, nach welcher es gercbe: zu überflüssig erscheint, hierüber Regeln aufzustellen: es iß gleichgültig, nach welcher Weltgegend immer der Andächtige sw,! Antlitz wendet. 2. Die Lage der Synagogen wurde bei den hierüber gepflogenen Verhandlungen auf keinerlei Weise berührt. De» Synagogen wurde in dieser Beziehung die Stistshütte als Mustek und Vorbild aufgestellt: sie erhalten ihren Eingang an der Ost seite und die Andächtigen wenden sich gen Westen. In der Praxis wurde die Richtung der Individuen gen Jerusalem veliebt. Der für die Synagogen ertheilten Norm schenkte man, wie bereits erwähnt wurde, keine, oder doch nur sehr geringe Achtung. Die Praxis der Individuen vererbte sich auf die nachtalmudische Zeit, was auch auf die Lage der Synagogen bestimmend einwirken mußte. Gemeinsamer Gottesdienst wurde nämlich an allen Orten, wo sich Juden angesiedelt hatten, viel früher abgehalten, als eine Synagoge erbaut wurde, ja bevoi sich eine eigentliche Gemeinde konstituirte. Zu diesem Gottesdienste versammelten sich die Gläubigen im Hause eines Gemeindegliedes. Das Zimmer, das provisorisch zur Synagoge diente, wurde in der Regel seiner sonstigen Bestimmung nicht entzogen; nur in einzelnen Fällen widmete es der Eigenthümer ausschließlich dem kultuellen Gebrauche. Aber selbst in solche» Fällen konnte der Gedanke nicht aufkommen, eine Privatstub! als Gemeindesynagoge zu betrachten, und die von R. Jsaal Alfassi sanktionirte talmudische Norm rücksichtlich des Eingangs von der Ostseite darauf anzuwenden. Auch kann nicht vorausgesetzt werden, daß diese Norm in den kleinen, im Entstehen begriffenen Gemeinden bekannt war. Es war daher natürlich, daß die Individuen ihre Sitte, sich beim Gebete gegen das heilige Land zu wenden, auch auf ihr Gebetlokal übertrugen, und daß die durch die Zeit geheiligte Sitte auch in die spä:er