Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 33 (1884)
- Issue
- Heft 7
- Article
- Der synagogale Ritus
- Date
- 1884-01-01
- Page
- Seite 308 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829584-2829592-2874926--22322-2874954- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Niger 1× ep/1824046
OCR text
308 Der syn-gogale Ritus. selbstbeobachtenden Astronomen des ganzen Alterthums, als de i ersten, welcher geographische Längen und Breiten berechnete un> die Lage der Oerter darnach bestimmte (Busch, Handb. d. Erf, 5, 88. Humboldt, Kosmos 2, 209, 210). Nachahmung fand die jüdische Sitte bei Samaritanern und Mohammedanern. Jene wenden sich betend gegen den Berg Gerizim, denn dieser ist ihnen der geweihte Ort, der allein zun Opfercultus geeignet ist. Mohammed's Kiblah war ursprünglich Jerusalem, später Mekka, wohin die Mohammedaner bis auf den heutigen Tag ihr Antlitz beim Gebete wenden. Dort steht die Kaaba, oder das viereckige Haus, welches nach der mohammedanischen Sage Abraham seinem Sohne Jsmael erbaut hat. Dahin pilgern noch immer die Schaaren der Gläubigen von Jahr zu Jahr. In dem vollständigen Titel des türkischen Sultans kommt der Passus vor, daß derselbe Herr der Städte Mekka, Medina und Jerusalem sei, gegen welche die Betenden ihr Gesicht wenden. Eine ähnliche Gewohnheit fanden Reisende sogar bei den Negern in Afrika. Mungo Park berichtet hierüber: ״Als wir von Kamalia am Niger, einer Stadt der Mandigos, abreisten, folgte uns ungefähr eine halbe Meile weit der größte Theil der Einwohner . . . Als wir auf eine Anhöhe gekommen waren, wo man die Aussicht nach Kamalia hatte, mußten sich Alle, die zu der Kaste — einer Anzahl von Sclaven, die an die Küste hinabzogen — gehörten, an einer anderer Stelle, das Gesicht gegen Kamalia gekehrt, niedersetzen, woran sie einem Schulmeister ein langes, feierliches Gebet nach spräche! (Rosenmüller, alt. u. neues, Morgenl. IV. S. 361 Lengersi Daniel S. 279, 280, Jost Gesch. d. Judenth. 1,55.). Die Mischnah enthält keine Vorschrift über die Richtuni beim Gebete. Sie ist kein systematisches Gesetzbuch. Sitter und Gebräuche, welche bereits üblich geworden sind, läßt si daher unerwähnt. Wie sie nicht lehrt, daß man das Schem