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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1884-01-01 · Heft 4 · p. Seite 177

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
33 (1884)
Issue
Heft 4
Article
Die Agada der Tannaiten
Date
1884-01-01
Page
Seite 177 (sequence 7)
Language
German
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Die Agada der Tannaiten. 177 nicht ihr Ort, sich geltend zu machen, da wäre1). — Eine nachdrückliche Warnung, sich vor der Uebertretung eines geringfügigen Verbotes zu hüten, fand Ben Slzzai in den Worten: ״Nur sei stark, daß du kein Blut essest" (Deut. 12, 28). Die Mahnung, stark zu sein, bei einem so geringen Verbote angebracht, sei um so eher auf die übrigen Verbote anzuwenden * *). Wie verhängnißvoll eine einzige Sünde sein könne, fand er in dem Bilde Koheleth -10,1 angedeutet, welchem Verse er denselben Gedanken unterlegte, den Akiba *) mit Jes. 5,14 begründete: Wie eine einzige todte Fliege würziges Oel übelriechend machen *) Abolh 4,3. In Aboth di R. N. lesen wir die erste Hälfte des Satzes, mit der biblischen Begründung: שנאמר בז לדבר יחבל לו (Prov. 13,13). Als Autor desselben erscheint N e h o r a i; denn unser Satz hat die einleitenden Worte: הוא היה אומר, während der in Aboth 4,14 stehende Wahlspruch von ר׳ נהוראי ihm vorangeht. Es muß hier nach dem Satze Nehorai's ein anderer Ausspruch von Ben A22ai gefolgt sein, worauf sich הוא היה׳ אומר bezöge, oder die Reihe Ben A22ai'scher Sätze am Ende des 25. Capitels stand ursprünglich hier. Es ist auch möglich, daß sich das הוא היה אומר auf den am Anfang des Capitels stehenden בן זומא bezieht, und diesem, was auch sonst der Fall ist, der Satz Ben A22ai's zugeschrieben wird- *) Sisre z. St. (§ 76). Im Wortlaute dieses Ausspruches von Ben A22ai zeigt sich eine große Verschiedenheit zwischen dem Citate desselben bei Raschi z. St. und dem Sifrstexte. In diesem letzteren spräche Ben A22ai von den 365 Verboten der Thora, so daß diese Zählung oder vielmehr die Anwendung der Zahl der Tage eines Sonnenjahres auf die Verbote älter wäre, als man gewöhnlich annimmt. Doch hat R a s ch i in seinem Cital diesen Passus nicht, und auch im Sifrötexte haben ihn nur einige Handschriften. Der gewöhnliche Text, auch im Jalkut z. St. והרי שלש מצות עשה בהורה kann allerdings nur durch die von Friedmann nach jenen Handschriften vorgenommene Berichtigung und Ergänzung verständlich werden. Daß das Blutverbot eine מצוה קלה genannt wird, ist nach dem Citate bei Raschi — vgl. M. Makkoth 3, 15 — so zu verstehen, daß man vor der Uebertretung desselben leicht sich hüten kann, da kein Mensch nach Blutgenuß Begehren hat: דם שהוא קל להשמר ממנו שאין אדם מחאוה לו. *) S. oben S. 444**, Anm. 1. Graetz-Frankl, Wonaisschrift xxxm 4. 12

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