Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 32 (1883)
- Issue
- Heft 12
- Article
- Geschichte der Juden in Breslau
- Date
- 1883-01-01
- Page
- Seite 552 (sequence 10)
- Language
- German
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- Głogów 1× ep/1047915
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552 * Geschichte ber Suben ״in löte^Cau. ^bfdjnitt I. Aber auch diese scheinen in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts, spätestens aber 1303, einige Einschränkungen erfahren zu haben. So hatte es in dem großen Privileg geheißen, daß Sachen,' bei denen es sich um die Person des Angeklagten handele, ausschließlich der Entscheidung des Fürsten selbst Vorbehalten bleiben sollten. Dagegen sehen wir in dem seitens Breslau's der Stadt Glogau mitgetheilten Rechtsweisthum vom 3. August 1302 י) diese Bestimmung dahin interpretirt, daß gleich den * übrigen eximirten Personen, wie Ritter und Münzmeister, auch Juden, falls sie bei einer Unthat ertappt würden, von der Stadt gerichtet werden sollten. Keinem von ihnen, heißt es ferner ebendaselbst, sei es - gestattet, Tuch nach der Elle zu verkaufen. י". Ueberhaupt bestand um diese Zeit nicht das freundschaftlichste Verhällniß zwischen der Judenschast und der Stadtbehörde; in dem erwähnten Weisthum vom Jahre 1315 wird ausdrücklich von den zwischen ihnen herrschenden Streitigkeiten gesprochen. ') 1b. No. 102 p. 444 und 445. ״ Nach der Angabe Wolff's (a. a. O. p. 205) und Berndls Geschichte der Inden in Glogau (1873 Glogau p. 2) trägt dieses Dokumentdas Datum vom 3. August 1280. Beide berufen sich auf eine im Glogauer Archiv vorhandene Abschrift desselben, während dem Abdrucke beüTzschoppe und Stenzel das Original zu Grunde liegen soll. — Man könnte ja allenfalls das letztere Aktenstück als eine spätere nochmalige Beurkundung des. Rechtszustandes betrachten, aber das gleiche Tagesdatum (3. Aug.) ׳ in beiden Schriftstücken läßt eine solche Annahme doch bedenklich erscheinen, der Zufall wäre gar zu sonderbar. Eine genaue Untersuchung derselben erscheint hiernach dringend uöthig, und ist es sehr bedauerlich, daß den Herausgebern der Schles. Lausitz. Urkunden-Sammlung das Vorhandensein der'gedachten Abschrift unbekannt geblieben ist, da sie sonst ohne Zweifel versucht haben würden, in diese dunkle Sache Licht zu bringen. Auch Berndt, dem für seine Arbeit die Benutzung des Glogauer, Archivs zur Verfügung stand, hätte zur Lösung der Schwierigkeiten beitragen können, allein ihm kam allem. Anschein nach der Widerspruch in den Daten gar nicht zum Bewußtsein.