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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1883-01-01 · Heft 12 · p. Seite 546

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
32 (1883)
Issue
Heft 12
Article
Geschichte der Juden in Breslau
Date
1883-01-01
Page
Seite 546 (sequence 4)
Language
German
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546 Geschichte "der Juden, in Breslau. Abschnitt I. wohl die herzoglichen Einkünfte aus denselben besaßen, dürfen immerhin mit einem gewissen Grade von Wahrscheinlichkeit als Mitglieder unserer Gemeinde angesehen werden. Einen deutlicheren Einblick in die Lage der Breslauer, wie überhaupt der schlesischen, Juden gewährt uns das ihnen vom Breslauer Herzog Heinrich IVvielleicht um׳ das Jahr 1270, ertheilte umfassende Privileg. , Dasselbe ist allerdings verloren gegangen; doch ist uns der Inhalt der Urkunde dadurch erhalten, daß sie die Grundlage und den Hauptbestandtheil des vom Schweidnitzer Herzog Bolko seinen Juden im Jahre 1295 gegebenen Statuts bildet, welches aber auch nur durch die Bestätigungsurkunde vom Jahre 1326 auf uns gekommen ist räumt er dock auch ein, daß diese der Handschrift nach noch der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts angehöre. Es ist demnach kaum denkbar, daß der Fälscher, jedenfalls ein Mitglied des Trebnitzer Klosters, das von Breslau nur drei Meilen entfernt ist, über die Ortsverhältnisse so Mangel- Haft unterrichtet gewesen sein sollte, daß er ein zwei Namen führendes ׳Dorf für zwei verschiedene Ortschaften ansah. *) Bolko bekennt im Eingänge seines Schutzbriefes selbst, daß er die ׳von seinem Vetter Heinrich IV (1266—90) und seinem Bruder Heinrich V (1290—95), Herzogen von Schlesien — Breslau, ihren Juden ertheilten Privilegien wörtlich in die von ihm ausgestellte Urkunde ausgenommen habe, abgesehen von der vorläufigen Weglassung einiger Bestimmungen und der HinZufügung mehrerer neuer. Einer der übergangenen Artikel enthielt, wie es am Schluffe der Schweidnitzer Urkunde ausdrücklich heißt, das mit Berufung auf die päpstliche Erklärung (vom Jahre 1249) ausgesprochene Verbot, die Juden des Gebrauches menschlichen lchristlichen) Blutes zu beschuldigen. Es scheint übrigens fast, als ob dieser Artikel der einzige war, welcher in der neuen Urkunde keine Aufnahme fand. Eine Vergleichung der letzteren nun mit dem vom Glogauer Herzog Heinrich den Juden. seines Territoriums gegebenen Privileg vom Jahre 1299 (v. Sommersberg: LileLLaoarulu roruin seriptores III p. 105— 6) ergiebt, daß beide Briese säst ganz mit einander übereinstimmen und der HauplunLerschied nur darin besteht, daß die Schweidnitzer Urkunde außer der. .Nichtberückfichtigung jenes oben näher bezeichneten Artikels drei Bestim-

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