Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 31 (1882)
- Issue
- Heft 10
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Arles
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 467 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2829132-2829556-2829567-2873760--21172-2873803- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Zur Geschichte der Juden in Arles. 467 der ausgedehnte Privilegien erworben hat, (v. Monatsschr. 1878 p. 147) welche auch auf den Erzbischof Raymond de Boulene übergingen. (Das. p. 150). Letzterer hat die Juden von der Theilnahme am Brückenbau gegen die einmalige Zahlung von 50 und jährlich 20 8018 melgoriens befreit (Anibert II p. 138). Erwähnung verdient ein im Jahre 1234 zwischen dem Erzbischof und dem Podesta von Arles abgeschlossener.Vertrag, wornach erstens beide in dem bisherigen Besitze der Jurisdiction über die Juden blieben und zweitens die Güter derjenigen, welche vom Cyristenthume zum Judenthume übertreten, confisciren und unter einander theilen sollten. (Anibert III p, 81). Daß Ueb erteilte zum Judenthume wenn auch nur in sehr vereinzelten Fällen vorkamen, ist angesichts der traurigen Lage der Juden überraschend. Vielleicht handelte es sich nur um die Rückkehr zum Judenthume. In Arles waren die Juden verschiedenen Beschränkungen unterworfen. Eine derselben bestand darin, daß die Juden weder das von ihnen geschlachtete Vieh an Christen verkaufen, noch in den Häusern der Christen Vieh schlachten durften, bei Strafe von 20 solidi, was für die jüdischen Fleischer höchst empfindlich war und ihnen ihr Gewerbe außerordentlich verleidete. (v. Girand, Histoire du droit francais tom. II p. 185 ff. Statuta siye leges muuicipales Arelatis d. a. 1162—1209. N. 43 de Macellis). Robert hat dieses Verbot erneuert und verschärft mit der Motiviruug, daß es für die Christen unwürdig sei, von den Juden das rituell geschlachtete Fleisch zu kaufen, da doch die Juden selbst das von Christen geschlachtete Fleisch für unrein hielten, v. Girand a. a. O. p. 64. Statuta Robert! d. a. 1336, das. p. 67: Quod macellus Judeorum sit separatus a macello christianorum. Ut et iam inter christianos