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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1882-01-01 · Heft 6 · p. Seite 249

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
31 (1882)
Issue
Heft 6
Article
Die Agada der Tannaiten
Date
1882-01-01
Page
Seite 249 (sequence 9)
Language
German
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Die Agäda der Tannaiten. 249 türlichste Einleitung zu einem Gespräche über das Judenthum, nach seinen Quellen und Grundlagen zu fragen. Der genannte Kriegsoberste ist vielleicht Einer der beiden Militärs arganwmi — welche einmal die römische Regierung aussandte, um als Scheinproselyten die Lehre Israels zu erforschen. Sie kamen zu Gamliel, studirten die schriftliche und mündliche Lehre, Halacha und Agada י) und erklärten sich, als sie Abschied nahmen, mit Allem befriedigt, nur mit dem einen Gesetze nicht, daß von. Nichtjuden Geraubtes zur Nutznießung gestattet sei; doch würden sie dies der Regierung nicht denunciren * *). Einer dieser Kriegsleute ist vielleicht auch der Feldoberste, der mit Bezug auf Deut. 4,24 an Gamliel die Frage richtete, warum Gott gegen die machtlosen Heidengötter eifere> da doch der Weise nur gegen den ebenfalls Weisen, der Reiche gegen den Reichen, dem Die Einwände, welche Weiß a. a. O. gegen die sprachliche Richtigkeit des Ausdruckes שבעל פה erhebt, sind mir unverständlich : warum soll das ש vor בעל פה weniger berechtigt sein als vor בבתב. Auch beruht der Ausdruck בעל פה nicht auf der Deutung von Exod. 34, 27 (Gittin 601), vgl. j. Pea 17 a und Parallelen), sondern vielmehr diese auf jenem. Es ist durch Nichts beweisbar, daß der Ausdruck חורה שבעל פה, gleich dem Begriffe, den er bezeichnete, nicht schon zur Zeit Hillels vorhanden war. קיאו ארז המקרא ושנו את המשנה הלכות ואגדות (י. So Sifrs, Jeruschalmi: ולמדו ממנו מקרא משנה תלמוד הלבות ואגדות, Babli: וקראו ושנו, wozu auf Grund einer mißverständlichen Auffassung des ושנו noch ושלשו hinzukam. *) So nach Sifrs zu Deut. 33,3, § 344. In j. Baba KamMa 4 b und b. B. K. 38 a fehlt der Umstand, daß die Kriegsleute Vorgaben, sich bekehren zu wollen. Auch im Babli ist es nur ein Gesetz, das ihnen nicht gefällt, das sie aher-׳ nicht denunciren wollen; aber es ist das Gesetz, wonach in Bezug auf den Ersatz eines durch stößige Ochsen erlittenen Schadens Heide und Jude nicht gleich zu behandeln sind. In JerusM rügen sie außer den beiden Ln Sifre und Babli gebrachten Gesehen auch das Verbot, bei Heidinnen Ammen- und Hebammendienste zu leisten; auch wird berichtet, Gamliel habe damals Veranlassung genommen, die Erlaubniß, von Heiden Geraubtes zu genießen, aufzuheben. — Vgl, über den ganzen Bericht die scharfsinnigen Ausführungen von G r a e tz, Monats? schrift 1881, p. 493 ff.

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