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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1882-01-01 · Heft 4 · p. Seite 178

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
31 (1882)
Issue
Heft 4
Article
Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im J. 1510
Date
1882-01-01
Page
Seite 178 (sequence 7)
Language
German
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-178 .-'י Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende werden. Doch sollten sie bezüglich der von ihnen selbst aufgezogenen Kälber nur zum Schlachten ״an der Brücke" verpflichtet sein. Waren nun auch die in finanzieller Hinsicht an die Judenschüft gestellten Anforderungen erhebliche und mußte sie sich manche Einschränkungen der persönlichen Freiheit gefallen lassen, so dürfen wir doch aus dem ersten Umstande auf eine gewiste Wohlhabenheit schließen und auch annehmen, daß sie die ihr angewiesene Ausnahmestellung nicht allzu schwer empfunden haben wird, zumal bei dem Absonderungsgeiste und der Engherzigkeit, welche das Mittelalter kennzeichnen, auch ein Theil der christlichen Bevölkerung in ganz exeeptioneller Lage sich befand *). Ans dieser relativ immerhin erträglichen Lage wurde sie ׳ indeß um die Mitte des 14. Jahrhunderts als angebliche Urheberin der damals furchtbar wüthenden Pest jäh geriffen und wie überall in der Christenheit führte auch in der Stadt Stendal der ebenso thörichte wie entsetzliche Wahn zur Verfolgung und Vertreibung der ungerecht Beschuldigten *). Markgraf Ludwig, der bis zu einem gewissen Grade als Judenfreund bezeichnet werden kann, würde sich der Verfolgten vielleicht angenommen haben, wenn nicht die Stadt Stendal, welche damals auf Seiten ׳ seines Nebenbuhlers, des ״falschen Waldemar", stand, seinem Einflüsse durchaus unzugänglich gewesen wäre. Der aus einer Revolution der Handwerker und wohl der ״armen Bürger" überhaupt» um 1345, hervorgegangene Stadtrath') war entweder nicht im Stande oder auch gar nicht ge- A י) Beispielsweise möge hier daran erinnert werden, daß eine .׳:r. nicht geringe Anzahl von Beschäftigungen für ״unehrlich" galt und daher z. B. den Kindern von Leinewebern, Schäfern, Pfeifern, Bartscherern :: _ u. s. w. die Aufnahme in damals geachtete Handwerkerzünfte versagt zu werden pflegte. *) Wir müssen dies aus den weiter unten zu erwähnenden Bestimmungen der Urkunde vom 13. November 1351 schließen; eine ׳ directe Nachricht über jene Vorgänge besitzen wir leider nicht. י) L. Götze a. a. O. p. 137 ff.

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