Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 31 (1882)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im J. 1510
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 177 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2829132-2829556-2829561-2873432--20880-2873475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
des 13. Jahrhunderts bis zu, ihrer Vertreibung im I. 181V. 177 1heilt wird, daß sie von einer solchen für das n äch ste Jahr verschont bleiben sollen '). Die Gesammteinnahme, welche dem Landesherrn aus der Duldung des jüdischen Stammes erwuchs, war demnach gewiß keine unerhebliche, und ist, es wohl erklärlich, weshalb seitens der Markgrafen auch in schwieriger finanzieller Lage von der Verpfändung jener möglichst abgesehen ward. So überließ Markgraf Ludwig int I. 1343 einer Reihe von Städten, unter denen sich auch Stendal befand, gewisse Einkünfte, behielt aber die aus der Zudenschaft fließenden ausdrücklich für sich zurück* *). Natürlich mußte auch der letzteren, so lange man überhaupt auf ihr Verbleiben an dem Orte Werth legte, manches Zugeständniß gemacht werden; und so führte die Nothwendigksit, einerseits namentlich die besonderen Bedürfnisse der jüdischen Einwohner bezüglich des Fleischgenusses berücksichtigen zu müssen, andererseits das Bestreben, die Interessen der christlichen Schlächter nach Möglichkeit zu wahren, zu ganz eigenthüMlicheN Bestimmungen. Nach der in diesem Sinne seitens des Raths am 22. April 1335 erlassenen Verordnung *) sollte den Juden das Schlachten im eigenen Hause gänzlich untersagt sein und dieselben zu den der Stadt gehörigen, den Fleischern verpachteten, Scharren nur mit obrigkeitlicher Genehmigung und unter der Voraussetzung, daß das zu schlachtende Vieh jenen abgekauft worden, zugeläfsen *) Riedel 1. C. III, 1, p. 25. Die betreffende Urkunde, von welcher nur ein Fragment in mehreren Copiarien vorhanden ist, erwähnt allerdings im Texte der Juden nicht. Da aber 2 jener Quellen, welche von Riedel nicht benutzt worden sind, die Ueberschrift haben ״ista forma data 68t Judeis in advoeatia“ etc., so wird mit Sello (ef. die Berliner Wochenschrift ,-der Bär" Jahrg. 1879, p. 23) anzunehmen sein, daß nur von diesen in dem jetzt verlorenen Originale die Rede war. *) Riedel 1. c. I, 15, p. 115. •) It>. p. 94. qs,a°tz«Fr«»rl. MoniusschrUt xxxi. 4. 12