Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 31 (1882)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im J. 1510
- Date
- 1882-01-01
- Page
- Seite 176 (sequence 5)
- Language
- German
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176 - Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende am 11. November 1329 getroffen ward, in der Weise eine Abänderung, daß von derselben ohne Rücksicht ans eine etwaige günstiger sich gestaltende Vermögenslage, Vermehrung oder Verminderung ihrer Mitglieder eine gewisse, fest bestimmte Summe — 20 Mark Brandenburg. Münze — an die landesherrliche Lasse zu entrichten sei'). Nach Ablauf der für die Geltung dieser Uebereinkunft festgesetzten sechsjährigen Frist scheint man jedoch wiederum zu dem alten Zahlungssystem zurückgekehrt zu sein. Wenigstens finden wir im I. 1343 ein solches, das eine gewisse Aehnlichkeit mit dem früher üblich gewesenen geigt * *). Zur Zahlung einer das durchschnittliche Maß etwas überschreitenden Summe hatte sich eine dortige namhaft gemachte Familie gegen die Einräumung einer bevorzugten Stellung ihren Glaubensgenossen gegenüber verpflichtet. Diese sollte in der Befreiung von allen sonstigen Abgaben und Steuern bestehen, auch wird die Familie seitens des Markgrafen Ludwig noch besonders der Fürsorge des Raths empfohlen '). Aus dem letzten Passus ersehen wir, daß außer dem fest bestimmten, ordentlichen Zinse die nicht privilegirten Gemeinde? Mitglieder noch andere Steuern aufzubringen hatten, über deren Natur wir indsß nichts Näheres erfahren. So bekundet derselbe Fürst am 23. Oktober 1345, von den Juden in verschiedenen Vogteien, unter welchen auch die Altmark genannt wird, eine außerordentliche Beisteuer von 600 Fl. (--- 6000 Mark) erhalte» zu haben, wogegen ihnen die Zusicherung er- ') Riedel l. c. p. 88. *) Ried 1. c. p. 108. Wenigstens in sofern, als nicht eine bestimmte Summe von der Gesammtgemeinde aufzubringen war» sondern nur ein jedes Mitglied für sich eine gewisse Steuer — 4 Mark jährlich — zu entrichten hatte. ')Id.