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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1882-01-01 · Heft 4 · p. Seite 175

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
31 (1882)
Issue
Heft 4
Article
Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im J. 1510
Date
1882-01-01
Page
Seite 175 (sequence 4)
Language
German
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deS 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im I. 1510. 175 Für die ihnen gewährten Vergünstigungen hatten die jüdischen Einwohner der Stadt gegenüber keine fest bestimmten, regelmäßig zu erfüllenden Verpflichtungen, wenigstens zunächst im I. 1297 nicht, sondern nur in einem gewissen Falle wurde eine Beisteuer ihrerseits in Aussicht geno>nmen. Außerdem sollte ein Theil der etwaigen Strafgelder der Stadt zufallen. Dem Landesherrn gegenüber sollte ihre Gegenleistung in der Zahlung einer gewissen, jährlich in 2 Raten zu entrichtenden, Abgabe — von jeder Mark ein Loth — bestehen ‘). Der letzteren Bestimmung ist es vielleicht zuzuschreiben, daß, sowie einerseits die Niederlassung durch die Forderung des Nachweises eines gewissen Besitzes erschwert ward * *), doch andererseits der Zuzug nicht ganz mittelloser Familien eine gewisse Begünstigung erfuhr. Im I. 1327 muß die Gemeinde eine ziemlich ansehnliche gewesen sein, da von den Mitgliedern derselben die Große und Kleine Judenstraße bewohnt waren *). Der erwähnte Zahlungsmodus erlitt indeß durch ein Abkommen, das von der Herzogin Agnes v. Braunschweig, der damaligen Herrin der Altmark, mit der Stendaler Judenschaft obigen Urtheile folgende Bemerkung: ״Die Buße von 30 und 15 Schillingen, die hier Jude und Jüdin erhalten, ist dieselbe, die Christen männlichen oder weiblichen Geschlechts in dem gleichen Fall zu beanspruchen haben würden." 30 Schillinge werden damals wohl eine Stendalsche Mark (cf. die folgende Note) ausgemacht haben. ') Riedel, Cod. d. Brand. I, 15, p, 44. Eine Mark hatte nach Götze (a. a. O. p. 426) den Werth von 11 Thalem 20 Sgr. und enthielt zu jener Zeit nach Bode ״das ältere Münzwesen Niedersachsens", Braunschweig 1847, p, 157, 14 Loth feines Silber. *) Das Vermögen sollte mindestens 10, Mark betragen, cf. Riedel 1. e. *) Allerdings wird in der betreffenden Urkunde (Märkische Forschungen XIV, p. 257) nur die erstgenannte Straße ausdrücklich erwähnt, indeß deutet ja die Bezeichnung ״große" klar genug auf das bereits damalige Vorhandensein der ״kleinen Judenstraße* hin.

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