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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1882-01-01 · Heft 4 · p. Seite 174

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
31 (1882)
Issue
Heft 4
Article
Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende des 13. Jahrhunderts bis zu ihrer Vertreibung im J. 1510
Date
1882-01-01
Page
Seite 174 (sequence 3)
Language
German
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174 Geschichte der Juden in der Stadt Stendal vom Ende Würde ein Jude vor Gericht gezogen, so hat er den ihm etwa auferlegten Eid vor der Synagoge abzulegen und zwar in Deutscher Sprache, damit derselbe von den Christen verstanden werden könne. Als Ergänzung zu dieser Bestiminung fügen wir den seitens des Magdeburger Schöffenstuhls im I. 1331 für Stendal erfolgten Ausspruch hinzu, wonach der der Ermordung oder der Verwundung angeklagte Jude von dieser Anschuldigung sich durch einen Schwur in der Synagoge, unterstützt durch den von sechs Zeugen reinigen könne; doch sollen dieselben nicht sämmtlich zu gleicher Zeit, sondern je drei und drei, den Eid leisten'). Auch gehörte die Untersuchung der von Juden gegen Christen gerichteten Anklagen zur Competenz des Stendaler Schöffengerichts, wie wir aus der uns erhaltenen Aufzeichnung eines solchen Falles ersehen. Zugleich erhellt aus demselben, daß die hier in Betracht kommenden Gerichte, ihres hohen Berufes sich wohl bewußt, allen Ernstes bestrebt waren, auch die den jüdischen Schutzbefohlenen angethanen Kränkungen, ohne -Rücksicht auf die Confession des Beklagten gebührend zu ahnden: Der Fall, den wir mittheilen wollen, ist folgender: Vor dem Schöppenstuhle zu Stendal erschienen ein Jude und eine Jüdin mit der Klage, sie seien von einem Christen blutig geschlagen worden. Auf die nun seitens der Stendaler Schöppen an ihre Collegen zu Magdeburg gerichtete Anfrage, welche Buße dem Schuldigen aufzuerlegen sei, entschieden die letzteren dahin, daß.der Miffethäter an den Juden dreißig, an die Jüdin fünfzehn Schillinge zu zahlen habe 2). ') I. F. Behrend, Ein Stendaler Urtheilsbuch aus dem 14. Jahrhundert. Berl. 1868. Nr. X, p. 50/51. *) Behrend a. a, O. Nr. XXVII. Derselbe macht zu dem

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