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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1881-11-01 · Heft 11 (November 1881) · p. Seite 497

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
30 (1881)
Issue
Heft 11 (November 1881)
Article
Agrippa II. und der Zustand Judäa's nach dem Untergange Jerusalems
Date
1881-11-01
Page
Seite 497 (sequence 17)
Language
German
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nach dem Untergang Jerusalems. 497 Null kommt es daraitf an, zu erfahren, wie sich die autoritativen Gesetzeslehrer dazu verhielten, ob sie es billigten, sich der Steuer zu entziehen. Es scheint, daß Nabban Ganialiel selbst Anfangs der Ansicht war, es sei von religiöser Seite nichts dagegen einzuwenden, der für ungerecht gehaltenen Leistung aus dem Wegs zu gehen. Das liegt eben in der Gesetzesformel: גול גוי טותר. Die Controverse, ob es gestattet oder verboten sei, sich der Steuer zu entziehen (das.): אסור להכריח אח המכס ר׳ שטעון אוטו־ טשום ר׳ עקיבא טותר, stammt aus späterer Zeit, aus der Zell, welche dem hadrianischen Kriege voranging, in welcher N. Akiba bereits als Autorität galt. Dagegen zur Zeit N. Gamaliels, zw« oder drei Decennien vorher, herrschte keine Meinnngsdisserenz darüber, daß es keine GenüssenSsache sei, den Fiscus zu düpircn. Es scheint geradezu als Gesetz ertasten worden sein. Eben dieses durch die traurigen Zeitverhältnisse erklärliche Gesetz muß vorrathen und deimncirt worden sein. Dieses liegt gewiß in der Relation von den sich in das Lehrhans eingeschlichenen römischen Stratioten, daß sie an dein Gesetze: Beeinträchtigung des Eigenthums von Heiden sei gestattet, Anstoß genommen hätten. In Folge der Denunciation gegen dieses mit Recht heimlich gehaltene Gesetz sah sich R. Gamaliel veranlaßt, es auszuheben und das Gegentheil zu lehren: גול גוי אטור, es ist oer&oteii, an Heiden Unrecht zu begehen. — Gewiß hat er diese Abrogation mit Zustimmung des Collegiuins erlassen. Um das frühere Gesetz völlig aus den Genrütheru zu entwurzeln, wurde das neue außerordentlich verschärft und , der Art formulirt: הגוול אח הגוי חייב להחויר לגוי . חמור גול הגוי ■י מנול ישראל מפני חלול השם (Tos. Baba Kama X, 15), Unrecht an . Heide:! zu begehen sei noch straffälliger als an Juden.' N. Akiba l hat später dieses Gesetz aus der Schrift abgeleitet (Baba Kama ז. p. 113 a): . אמר ר׳ שטעון רבר וה דרש כשבא ר׳ עקיבא (י מויפירין י) Eigen ist es, daß R. Akiba diese Theorie erst ausgestellt hat, nach- «Kraetz. Monatsschrift XXX. II. '32׳

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