Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 30 (1881)
- Issue
- Heft 7 (Juli 1881)
- Article
- Meir b. Simon und seine Schrift Mischemet Mizwa
- Date
- 1881-07-01
- Page
- Seite 302 (sequence 8)
- Language
- German
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002 Me'ir b. Simon und seine Schrift Milchemeth Mizwa. er» zu sorgen hatte. Er wird genannt Officialis regis — qui tune tenebat pecuniam regis, v. Saige a. a. O. p. 20. Wie es scheint, ist cS derselbe Verwalter (פקיר), von dein Me'ir b. Simon sagt, daß er dem Könige treu ergeben war und sich bemüht hat, demselben das zur Kriegsführung nöthige Geld zu verschaffen. Me'ir bezeichnet ihn als seinen Landsmann, der aus derselben Stadt, wie er, stammte. Seine Angabe kann sich freilich auf eine frühere Zeit oder auf einen anderen Mann dieses Amtes beziehen. Man wäre geneigt, dem genannten Verwalter blos die Erhebung der Judensteuer zu vindicirsn, allein die oben a׳ngesührle Bezeichnung seines Amtes spricht nicht dafür. Die Klagen, die öfter gegen ihn erhoben wurden (v. Saige a. a. O.), rührten auch, wie es nach der Mittheilung den Anschein hat, nicht von Juden her, folglich war das Amt kein speziell jüdisches, wie man es sonst in jener Zeit und auch später in Frankreich oft findet. Wir verweisen nur auf das Amt der jüdischen Rectoren in A r l e s d. a. 1215, v. Monatsschr. 1878, p. 152, aus die Stellung der jüdischen Procuratoren in Languedoc d. a. 1363, v. Ordonnances III p. 277. Man nannte sie Bayloni et procuratores Judaeorum, v. C. Arnaud, Essai sur 1a condition des juifs en Provence p. 22, Es gab Procuratores generales und speciales, welch letztere nur für eine Gemeinde bestellt waren. Wir erinnern ferner an die Stellung von Manecier de Vesou (1356), vgl. Graetz Gesch. VIII,-p. 4. Der Wirkungskreis des genannten Astruguet war wohl ein weiterer. Man darf sich darüber nicht wundern, hatte doch ungefähr um dieselbe Zeit Nathan Official eine ähnliche Stellung bei dem Erzbischofs von Sens, v. Zadoc Kahn in revue des Stüdes juives I, Jahrg. II, p. 230, das. p. 243. ad d) Die hier mitgetheilten beschränkenden Gesetze wie Beschränkung des Wohnsitzes der Juden, Verbot des Wuchers, der