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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1881-05-01 · Heft 5 (Mai 1881) · p. Seite 210

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
30 (1881)
Issue
Heft 5 (Mai 1881)
Article
Über yisa
Date
1881-05-01
Page
Seite 210 (sequence 4)
Language
German
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von einer reinen israelitischen Mutter für eine Priesterehe wohlqualificirt (גר שנשא בה ישראל במו כשירה לכהונה), und es ist daher umsomehr einer Proselptenwiltwe von israelitischerAbstammung wieder gestattet, einen Priester zu ehelichen. Wenir aber schon die Pros el 1) t e 11 witlwe für priesterlich rein erachtet wird, so ist es nur ein unbedingt daraus solgendes Gebot, auch die Iss ahwittwe, d. i. die Wittme eines Mannes von zweifelhaft proseltMcher Abstammung für priesterlich rein zu erklären. Dieser nothwendigen Forderung entspricht auch das Zeugniß der jüngeren Zeitgenosfett des R. Elieser b. Jakob, das des N. Josua und N. Jehuda b. Beihera 21115' .על אלפנה -ישר. שהיא כשירה לכהונה der 21111׳ wort des Nabban Gamaliel ist zu ersehen, daß dieser Gegenstand schon früher das Lehrhaus des N. Jochanan b. Sakkn'i beschafkigt hat, und daß derselbe, obgleich er offenbar derselben Meinung war, wegen der Uiibolinäßigkeit der Priester in diese!» Punkte keinen Synedrialbeschluß extrahiren wollte (׳שככר גור־ רי; יוחנן כן זכאי שלא להושיב ב״ר על כך שהכהנים שומעים לכם לרחק אבל לא לקרב). Sicherlich hatte diese Frage das Lehrhaus des SJL Jochanan b. SakkaL zu gleicher Zeit mit der Frage über Proselyten beschäftigt, und ebenso wie wir durch den Mund des zeit- ( genössischen N. Elieser b.. Jakob sicherlich auch die Meinung! des dt. Jochanan b. Sakkaä erfahren, so theilt uns wieder R. Gainaliel mit, daß N. Jochanan b. Sakkal die nothwendige Consequenz davon für die Jsjahwittwe gezogen hatte. Wir sind aber noch weiter zn dem Schluffe berechtigt, daß die Priester in der Wahrung ihrer Fainilienreinheit int Großen und Ganzen ebensowenig sofort der Lehre des R. Elieser b. Jakob über die Proselytest als der über Jffahwittwe thatsächlich Folge geleistet haben *). Aber allmälig und in nicht sehr langer Zeit haben ') Und wenn es heißt משחרב ביה׳מ׳ נהנו בחנים בר׳א׳ב׳י׳ (vgl obrnl so wird damit der t«11uinus » quo bezeichnet, von welchem diese Norm

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