Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 11 (November 1880)
- Article
- Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
- Date
- 1880-11-01
- Page
- Seite 504 (sequence 9)
- Language
- German
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504 Ein Beitrag zur Geschichte der Juden In der betr. Urkunde übertragen sie diesem jegliches Anrecht auf die Schuld; er könne diese eintreiben wie und mann er wolle. Indessen wurde die Schuld noch lauge nicht abgetragen, denn 1535 lassen Heinrich und Sebastian von Hasenstein die Schuldurkunde vom Bürgermeister und Rath der Kleinstadt Prag vidimiren. Als unter Bisch. Philipp, Johann v. Lobkowitz, Herr zum Hasenstein, damaliger Besitzer der Schuldverschreibung die Forderung geltend machte, tauchten wichtige Verdachtsgründe auf, daß der ״Brief" überhaupt gefälscht, und daß ein solches Anlehen nie gemacht worden. ES wurde constatirt, daß die Siegel des Schuldbriefes dieselben, die an einen dein Mayer au> 8 Jahre verliehenen Schutzbrief gehängt worden; ferner, das! mehrere Stellen des angeblichen Schuldscheines gleichlautend waren mit dem Inhalte des genannten Schutzbriefes. Bon Seite des Kapitels wurde ausserdem geltend gemacht, das! Player nach den allgestellten Erhebungen nie bei eine»! solche» Lernrögen gewesen ') und, daß die Forderung jedenfalls früher eingetrieben worden wäre, falls sie eine rechtliche Grundlage hätte. Kaiser Ferdinand, vor den die Frage gebracht ivurde, entschied zu Gullstcn des Herrn v. Hasenstein, doch fügte sich der Bischof diesem Urtheile nicht, und die Angelegenheit kam vor das Kammergcricht. Leider ist das Urtheil dieser Instanz inir unbekannt geblleben, die Thalsache jedoch, daß unter Biichos Georg, unter dessen Regierung der Prozeß zur Austragu,lg kam, feine besondere Judensteuer erhoben worden, läßt vermuthen, daß, ihm die Bezahlung dieser hundertjährigen Schuld erspart »geblieben. Und bei allen gegen die Echtheit der Schuldurkunde vorgebrachten Beweisen scheint dieselbe doch echt gewesen zu sein. Folge rechtfertigte auch diese Voraussicht; in den Händen der Mischen Gläubiger wäre der Schuldschein ohne Weiteres kraftlos geword׳». '! Thatsüchlich begegne» wir hundert Jahre später einer vohlhabenden Familie Mayer, die jedoch zu den bamberger Kapltcljuden zählt«.