Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 29 (1880)
- Issue
- Heft 11 (November 1880)
- Article
- Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
- Date
- 1880-11-01
- Page
- Seite 503 (sequence 8)
- Language
- German
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im efjcmatiflcn Hcrzogthum Oltfranfert, 503 keinem Juden noch anderen Menschen wo ich mit diesem meinem Eyd so ich itzt thue einige Menschen Letrigen will. Damit war der Eid geleistet und bindend '). Die in dieser Eidesformel ausgeprägte Sorgfalt und Umsicht entspricht der außergewöhnliche» Präcision, durch die sich das Nechtswesen im Bambcrg'schen überhaupt auszeichnete. Einer der in Bezug auf die Juden wichtigsten Prozesse spielte sich während des 15. und zum Theil 16. Jahrh. ab und hatte den sogenannten ״Falschen Judenbrief" zum Gegenstände. Nach Inhalt der leider lückenhaften Actenstücke hatte es mit diesem salschen Judenbrief folgendes Bewandtnis;. Im Jahre 1145 bescheinigen Bischof Antonius und das Kapitel zu Bamberg 5000 Gulden rheinischer Währung, die ihnen der ״beschaiden Mayer Jude zu Baiuberg" zum Frommen und Nutzen des Stifts als Darlehen gereicht. Bischof und Kapitel verpflichte» sich, diese Summe dem Mayer oder dessen Erben, beziehungsweise dem Inhaber des ausgestellten Schuldscheins voll zurückzugeben. Im Falle der Nichtzahlung soll Mayer rc. ermächtigt sein, sich an des Stifts Eigenthum zu pfänden. Bei ״Ehre und Eiden" verpflichten sich beide Behörden •), den Bestimmungen des Schuldbriefes nachzukommen. Beide Parteien legen ihr Jnsiegel an den Schuldschein; für Mayer: Albrecht von Giech, Hans von Rottenheim, Hans von Guttenberg, Georg von Truchseß und Christmer (Christian?) Kuntzen von Bibra. Die Nachkommen Mayers, Salamon und David Gebrüder, treten 1489 den Schuldschein an Johann v. Hasenstein ab '). '1 Die Ausführlichkeit des Eides erinnert an den Eid der Nürnberger Resormrtion von 1484, vgl. Würfel a. a. O. 70. •) Ls ist der gravirendste Punkt der ganzen Assaire, daß Bischof und Drin kapitel sich für die Schuld verschrieben. ES dürften wenige dcrarig« Fülle bekannt sein. '1 Beruuthlich weil sie selbst auf Zahlung nicht Höften konnten. Die?