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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1880-10-01 · Heft 10 (Oktober 1880) · p. Seite 467

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
29 (1880)
Issue
Heft 10 (Oktober 1880)
Article
Ein Beitrag zur Geschichte der Juden im ehemaligen Herzogthum Ostfranken
Date
1880-10-01
Page
Seite 467 (sequence 16)
Language
German
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im ehemaligen Herzogthum Ostfranlen. «67 werden mit Arrest belegt; ihre Fahrt durch das fürstbischösliche Gebiet sei trotz der gelben Ringe, hoch bezahlten Pah u. s. w. mit größter Gefahr verbunden. Außerdem greise der Bischof iu die Machtvollkommenheit des Kaisers ein, soser» er sich die Ausübung der Jurisdiction über den Adel anmaße, ivährend dieser doch dem Kaiser allein unterthan Am 20. Juni schrieb nun Maximilian an den Bisch, einen in sehr euergischenr Tone gehaltenen Brief, und forderte ihn aus, sich über sein Berhalten zu rechtfertigen. Am 14. Juli schreibt endlich Julius an den Kaiser: Er müsse vor Allem das lange Ansbleiben seiner Antwort entschuldigen. Die Herren in seiner Kanzlei, die mit diesem Thema beschäftigt sind, seien abwesend gewesen, so daß er erst jetzt antworten könne. Die Sache selbst anlangend, so gesteht er, daß er die von seinem Vorgänger erlassenen Juden-Mandata erneuert habe, daß er aber hierin auf Grund früher erhaltener Privilegien gehandelt. Er mache nur von seinem Rechte Ge« brauch ״vnd ein gemeiniglich Sprichwort: Welcher sich seines erlaupten Rechtens gepraucht, der thuet Nimanden gemalt noch Vnrecht." Er kommt daitn auf den Paß und meint, daß er diesen den Juden überhaupt hätte versagen können, er hätte dies aber nicht gethan, und diese seine Nachsicht sei oft mißbraucht worden. Die gelben Ringe ordnete er an, damit der einfältige Bauer sie erkenne a). *) Unterschrieben sind 16 Adelige. Der letztere Theil der Beschwerde kann sich nur auf Rechtsfragen beziehen, an welchen die Juden und Adeligen gemeinsames Interesse haben. Das; derartige Fragen in der Lhat vorgekommen, werden wir bald ausführen. *) Thatsächlich hatten diese gelben Ringe, wo immer und so oft sie Vorkommen, die Bestimmung einer mehr oder weniger ergiebigen EinnahmSquelle. Bei der Gefahr nemlich, die mit diesem Kennzeichen so oft vcrbunden war, wurde dessen Gebrauch von den Juden häufig gemieden. LetztereS aber war strafbar. Bergt, hierüber die betr. Stellen in Gractz, Gcsch. d. I. so«

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